
Befähigte Person für Steigleitern & Steigschutzeinrichtungen.
Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung ortsfester Steigleitern und mitlaufender Steigschutzeinrichtungen nach DIN 18799 und DIN EN ISO 14122-4. Danach prüfst du Silo-, Dach- und Maschinenaufstiege rechtssicher.
Wähle das Format, das zu deinem Betrieb passt.
Beide Wege führen zum gleichen anerkannten Zertifikat als befähigte Person.
100% E-Learning
Bequem online lernen – im eigenen Tempo, ohne Reise- oder Ausfallzeiten. Direkt nach der Buchung freigeschaltet.
- Interaktive Module mit Praxisfällen für Steigleitern & Steigschutzeinrichtungen
- Prüfung & Zertifikat vollständig online
- Optionale kostenlose Live-FAQ-Runden – freiwillig
Erweiterung Steigleitern · setzt den UVV-Prüfer-Grundkurs (800 € im E-Learning) voraus.
Grundkurs 800 € · jede Erweiterung 350 €
Inhouse-Seminar
Unser Fachtrainer kommt zu dir – Ausbildung direkt an deinem realen Equipment, ideal für Teams.
- Praxisausbildung an eurem Equipment (Steigleitern & Steigschutzeinrichtungen)
- Praxisprüfung & Zertifikat direkt vor Ort
- Team-Rabatt ab dem 5. Teilnehmenden
Erweiterung Steigleitern zum Inhouse-Grundkurs (1.349 €) – direkt am selben Termin kombinierbar.
Grundkurs 1.349 € · jede Erweiterung 600 €
* Alle Preise pro Person, netto zzgl. gesetzl. MwSt. · Inhouse zzgl. Anfahrt
Was du lernst und für wen es passt.
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit & Sicherheitsbeauftragte
- Haustechnik, Facility Management & Instandhaltung
- Verantwortliche für Dach- und Silozugänge
- Rechtsgrundlagen: BetrSichV, DIN 18799, DIN EN ISO 14122-4, DGUV Regel 112-198/199
- Bauarten: Steigleitern mit Rückenschutz, Ruhebühnen, Ein- und Ausstiege
- Steigschutzsysteme: Schiene, Seil, Mitlaufauffanggerät & Verbindungsmittel
- Prüfkriterien: Korrosion, Befestigung im Untergrund, Sprossen, Holme, Übergänge
- Zusammenspiel mit PSA gegen Absturz und Rettungskonzept
- Dokumentation, Kennzeichnung und Sperrung mangelhafter Aufstiege
Was der Gesetzgeber von dir verlangt.
Die Prüfung von Steigleitern & Steigschutzeinrichtungen ist keine Kür – sie ist Pflicht. Nach BetrSichV, DGUV und den einschlägigen technischen Regeln haftet der Unternehmer persönlich, wenn keine regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person nachgewiesen wird.
Ortsfeste Steigleitern an baulichen Anlagen: Anforderungen an Ausführung und wiederkehrende Prüfung.
Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen – Steigleitern und Steigschutzeinrichtungen.
Mitlaufende Auffanggeräte und Steigschutzsysteme sind mindestens jährlich sachkundig zu prüfen.
Steigleitern sind Arbeitsmittel mit wiederkehrender Prüfpflicht durch eine befähigte Person.
Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigschutzeinrichtungen“
