UVV-Prüfung Flurförderzeuge – befähigte Person bei der Prüfung
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02 · UVV-Prüfer · Flurförderzeuge

Befähigte Person für Flurförderzeuge.

Werde befähigte Person zur Prüfung von Gabelstaplern, Schubmast-, Hochregal- und Schleppergeräten. Nach der Ausbildung darfst du die jährliche UVV-Prüfung in deinem Betrieb rechtssicher selbst durchführen.

DGUV Vorschrift 68 · DGUV Grundsatz 308-001 · BetrSichVPrüfintervall: Mindestens 1× jährlich
Dauer
1 Tag (8 UE) inhouse bei dir vor Ort
Format
E-Learning oder Inhouse
Abschluss
Zertifikat inklusive
Grundlage
BetrSichV / DGUV
02 — Zwei Wege zur Qualifikation

Wähle das Format, das zu deinem Betrieb passt.

Beide Wege führen zum gleichen anerkannten Zertifikat als befähigte Person.

EmpfehlungOption A
Digital · flexibel · ortsunabhängig

100% E-Learning

Bequem online lernen – im eigenen Tempo, ohne Reise- oder Ausfallzeiten. Direkt nach der Buchung freigeschaltet.

Sofortstart nach Freischaltung
  • Interaktive Module mit Praxisfällen für Flurförderzeuge
  • Prüfung & Zertifikat vollständig online
  • Optionale kostenlose Live-FAQ-Runden – freiwillig
350/ Person · netto

Erweiterung Flurförderzeuge · setzt den UVV-Prüfer-Grundkurs (800 € im E-Learning) voraus.

Grundkurs 800 € · jede Erweiterung 350

KlassischOption B
Persönlich · vor Ort

Inhouse-Seminar

Unser Fachtrainer kommt zu dir – Ausbildung direkt an deinem realen Equipment, ideal für Teams.

Terminvereinbarung · bundesweit
  • Praxisausbildung an eurem Equipment (Flurförderzeuge)
  • Praxisprüfung & Zertifikat direkt vor Ort
  • Team-Rabatt ab dem 5. Teilnehmenden
450/ Person · netto

Erweiterung Flurförderzeuge zum Inhouse-Grundkurs (1.349 €) – direkt am selben Termin kombinierbar.

Grundkurs 1.349 € · jede Erweiterung 450

* Alle Preise pro Person, netto zzgl. gesetzl. MwSt. · Inhouse zzgl. Anfahrt

03 — Inhalte & Zielgruppe

Was du lernst und für wen es passt.

Zielgruppe
  • Werkstattleiter, Meister & Instandhalter
  • Fuhrpark- und Flottenverantwortliche
  • Sicherheitsfachkräfte & Ausbilder
Ausbildungsinhalte
  • Rechtsgrundlagen: BetrSichV, DGUV V68 & Grundsatz 308-001
  • Aufbau, Funktion & sicherheitsrelevante Bauteile
  • Prüfumfang: Hydraulik, Gabelträger, Ketten, Bremse, Lenkung, Sicherheitseinrichtungen
  • Mängelbeurteilung & Reparaturempfehlung
  • Dokumentation & Prüfplakette – rechtssicher ausfüllen
  • Praxisprüfung am realen Gerät im Betrieb
04 — Rechtliche Grundlagen

Was der Gesetzgeber von dir verlangt.

Die Prüfung von Flurförderzeuge ist keine Kür – sie ist Pflicht. Nach BetrSichV, DGUV und den einschlägigen technischen Regeln haftet der Unternehmer persönlich, wenn keine regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person nachgewiesen wird.

Ohne Prüfung – volles Risiko
Bußgelder bis 30.000 €, Verlust des Versicherungsschutzes und im Ernstfall persönliche Haftung des Geschäftsführers.
§ 14 BetrSichV

Arbeitsmittel sind vor erster Inbetriebnahme, nach Änderungen und wiederkehrend durch eine befähigte Person zu prüfen.

DGUV V68 § 37

Kraftbetriebene Flurförderzeuge sind mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen.

DGUV Grundsatz 308-001

Definiert Umfang, Inhalt und Qualifikation für die Ausbildung zur befähigten Person für Flurförderzeuge.

§ 3 ArbSchG

Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung – bei Unterlassung drohen Bußgeld, Haftung und strafrechtliche Konsequenzen.

Rechtsgrundlage
DGUV Vorschrift 68 · DGUV Grundsatz 308-001 · BetrSichV
Prüfintervall
Mindestens 1× jährlich
Haftung
Unternehmer persönlich
Dein Ergebnis

Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen nach BetrSichV & DGUV V68“