
Befähigte Person für Flurförderzeuge.
Werde befähigte Person zur Prüfung von Gabelstaplern, Schubmast-, Hochregal- und Schleppergeräten. Nach der Ausbildung darfst du die jährliche UVV-Prüfung in deinem Betrieb rechtssicher selbst durchführen.
Wähle das Format, das zu deinem Betrieb passt.
Beide Wege führen zum gleichen anerkannten Zertifikat als befähigte Person.
100% E-Learning
Bequem online lernen – im eigenen Tempo, ohne Reise- oder Ausfallzeiten. Direkt nach der Buchung freigeschaltet.
- Interaktive Module mit Praxisfällen für Flurförderzeuge
- Prüfung & Zertifikat vollständig online
- Optionale kostenlose Live-FAQ-Runden – freiwillig
Erweiterung Flurförderzeuge · setzt den UVV-Prüfer-Grundkurs (800 € im E-Learning) voraus.
Grundkurs 800 € · jede Erweiterung 350 €
Inhouse-Seminar
Unser Fachtrainer kommt zu dir – Ausbildung direkt an deinem realen Equipment, ideal für Teams.
- Praxisausbildung an eurem Equipment (Flurförderzeuge)
- Praxisprüfung & Zertifikat direkt vor Ort
- Team-Rabatt ab dem 5. Teilnehmenden
Erweiterung Flurförderzeuge zum Inhouse-Grundkurs (1.349 €) – direkt am selben Termin kombinierbar.
Grundkurs 1.349 € · jede Erweiterung 450 €
* Alle Preise pro Person, netto zzgl. gesetzl. MwSt. · Inhouse zzgl. Anfahrt
Was du lernst und für wen es passt.
- Werkstattleiter, Meister & Instandhalter
- Fuhrpark- und Flottenverantwortliche
- Sicherheitsfachkräfte & Ausbilder
- Rechtsgrundlagen: BetrSichV, DGUV V68 & Grundsatz 308-001
- Aufbau, Funktion & sicherheitsrelevante Bauteile
- Prüfumfang: Hydraulik, Gabelträger, Ketten, Bremse, Lenkung, Sicherheitseinrichtungen
- Mängelbeurteilung & Reparaturempfehlung
- Dokumentation & Prüfplakette – rechtssicher ausfüllen
- Praxisprüfung am realen Gerät im Betrieb
Was der Gesetzgeber von dir verlangt.
Die Prüfung von Flurförderzeuge ist keine Kür – sie ist Pflicht. Nach BetrSichV, DGUV und den einschlägigen technischen Regeln haftet der Unternehmer persönlich, wenn keine regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person nachgewiesen wird.
Arbeitsmittel sind vor erster Inbetriebnahme, nach Änderungen und wiederkehrend durch eine befähigte Person zu prüfen.
Kraftbetriebene Flurförderzeuge sind mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen.
Definiert Umfang, Inhalt und Qualifikation für die Ausbildung zur befähigten Person für Flurförderzeuge.
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung – bei Unterlassung drohen Bußgeld, Haftung und strafrechtliche Konsequenzen.
Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen nach BetrSichV & DGUV V68“
