UVV-Prüfung Tore & Türen – befähigte Person bei der Prüfung
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09 · UVV-Prüfer · Tore & Türen

Befähigte Person für Tore & Türen.

Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung kraftbetätigter Tore und Türen nach ASR A1.7 und DIN EN 12453. Nach dem Seminar darfst du Sektional-, Roll-, Schiebe- und Schnelllauftore rechtssicher prüfen.

DGUV Vorschrift 1 · ASR A1.7 · DIN EN 12453 · BetrSichVPrüfintervall: Mindestens 1× jährlich (kraftbetätigte Tore)
Dauer
1 Tag (8 UE) inhouse bei dir vor Ort
Format
E-Learning oder Inhouse
Abschluss
Zertifikat inklusive
Grundlage
BetrSichV / DGUV
02 — Zwei Wege zur Qualifikation

Wähle das Format, das zu deinem Betrieb passt.

Beide Wege führen zum gleichen anerkannten Zertifikat als befähigte Person.

EmpfehlungOption A
Digital · flexibel · ortsunabhängig

100% E-Learning

Bequem online lernen – im eigenen Tempo, ohne Reise- oder Ausfallzeiten. Direkt nach der Buchung freigeschaltet.

Sofortstart nach Freischaltung
  • Interaktive Module mit Praxisfällen für Tore & Türen
  • Prüfung & Zertifikat vollständig online
  • Optionale kostenlose Live-FAQ-Runden – freiwillig
350/ Person · netto

Erweiterung Tore & Türen · setzt den UVV-Prüfer-Grundkurs (800 € im E-Learning) voraus.

Grundkurs 800 € · jede Erweiterung 350

KlassischOption B
Persönlich · vor Ort

Inhouse-Seminar

Unser Fachtrainer kommt zu dir – Ausbildung direkt an deinem realen Equipment, ideal für Teams.

Terminvereinbarung · bundesweit
  • Praxisausbildung an eurem Equipment (Tore & Türen)
  • Praxisprüfung & Zertifikat direkt vor Ort
  • Team-Rabatt ab dem 5. Teilnehmenden
450/ Person · netto

Erweiterung Tore & Türen zum Inhouse-Grundkurs (1.349 €) – direkt am selben Termin kombinierbar.

Grundkurs 1.349 € · jede Erweiterung 450

* Alle Preise pro Person, netto zzgl. gesetzl. MwSt. · Inhouse zzgl. Anfahrt

03 — Inhalte & Zielgruppe

Was du lernst und für wen es passt.

Zielgruppe
  • Facility Manager & Haustechniker
  • Instandhalter & Meister
  • Sicherheitsbeauftragte
Ausbildungsinhalte
  • Rechtsgrundlagen: BetrSichV, ASR A1.7, DIN EN 12453 & 13241
  • Torarten: Sektional-, Roll-, Schiebe-, Falt-, Schnelllauftore
  • Sicherheitseinrichtungen: Lichtschranken, Kontaktleisten, Schließkantensicherung
  • Kraftmessung mit Kraftmessgerät
  • Prüfung von Federn, Seilen, Ketten & Notentriegelung
  • Prüfbuch führen & Mängel dokumentieren
04 — Rechtliche Grundlagen

Was der Gesetzgeber von dir verlangt.

Die Prüfung von Tore & Türen ist keine Kür – sie ist Pflicht. Nach BetrSichV, DGUV und den einschlägigen technischen Regeln haftet der Unternehmer persönlich, wenn keine regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person nachgewiesen wird.

Ohne Prüfung – volles Risiko
Bußgelder bis 30.000 €, Verlust des Versicherungsschutzes und im Ernstfall persönliche Haftung des Geschäftsführers.
ASR A1.7

Kraftbetätigte Türen und Tore sind mindestens 1× jährlich durch eine sachkundige Person zu prüfen.

DIN EN 12453 / 13241

Anforderungen an Benutzungssicherheit und Schließkräfte kraftbetätigter Tore inkl. Messverfahren.

DGUV Vorschrift 1

Grundpflichten des Unternehmers zur Prüfung und Instandhaltung aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen.

§ 14 BetrSichV

Prüfpflicht nach Betriebssicherheitsverordnung – dokumentiert im Prüfbuch.

Rechtsgrundlage
DGUV Vorschrift 1 · ASR A1.7 · DIN EN 12453 · BetrSichV
Prüfintervall
Mindestens 1× jährlich (kraftbetätigte Tore)
Haftung
Unternehmer persönlich
Dein Ergebnis

Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung kraftbetätigter Tore und Türen“