
Befähigte Person für Krane.
Werde befähigte Person zur Prüfung von Kranen nach DGUV V52 und DGUV Grundsatz 309-001 – von Brücken- und Portalkranen über Säulenschwenkkrane bis zu Ladekranen und Hebezeugen.
Wähle das Format, das zu deinem Betrieb passt.
Beide Wege führen zum gleichen anerkannten Zertifikat als befähigte Person.
100% E-Learning
Bequem online lernen – im eigenen Tempo, ohne Reise- oder Ausfallzeiten. Direkt nach der Buchung freigeschaltet.
- Interaktive Module mit Praxisfällen für Krane
- Prüfung & Zertifikat vollständig online
- Optionale kostenlose Live-FAQ-Runden – freiwillig
Erweiterung Krane · setzt den UVV-Prüfer-Grundkurs (800 € im E-Learning) voraus.
Grundkurs 800 € · jede Erweiterung 350 €
Inhouse-Seminar
Unser Fachtrainer kommt zu dir – Ausbildung direkt an deinem realen Equipment, ideal für Teams.
- Praxisausbildung an eurem Equipment (Krane)
- Praxisprüfung & Zertifikat direkt vor Ort
- Team-Rabatt ab dem 5. Teilnehmenden
Erweiterung Krane zum Inhouse-Grundkurs (1.349 €) – direkt am selben Termin kombinierbar.
Grundkurs 1.349 € · jede Erweiterung 450 €
* Alle Preise pro Person, netto zzgl. gesetzl. MwSt. · Inhouse zzgl. Anfahrt
Was du lernst und für wen es passt.
- Instandhalter, Meister & Werkstattleiter
- Kranverantwortliche & Betriebsingenieure
- Sicherheitsfachkräfte & Ausbilder
- Rechtsgrundlagen: BetrSichV, DGUV V52/V54, DGUV Grundsatz 309-001
- Kranarten: Brücken-, Portal-, Konsol-, Schwenk-, Lade- & Hängekrane
- Prüfumfang: Tragwerk, Laufbahn, Seile, Ketten, Haken, Bremsen, Endschalter
- Ablegereife von Seilen und Haken nach DIN 15020 / DGUV Regel 100-500
- Ermittlung der theoretischen Nutzungsdauer & Generalüberholung
- Kranprüfbuch führen, Mängel bewerten & dokumentieren
Was der Gesetzgeber von dir verlangt.
Die Prüfung von Krane ist keine Kür – sie ist Pflicht. Nach BetrSichV, DGUV und den einschlägigen technischen Regeln haftet der Unternehmer persönlich, wenn keine regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person nachgewiesen wird.
Krane sind mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person (Sachkundigen) zu prüfen.
Regelt Prüfung von Kranen: Prüfumfang, Prüfberichte und Qualifikation der Prüfer.
Anforderungen an Betrieb, Tragmittel und Ablegereife von Seilen, Ketten und Haken.
Wiederkehrende Prüfpflicht mit Dokumentation im Kranprüfbuch.
Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Kranen nach BetrSichV & DGUV V52“
