
Befähigte Person für UVV-Prüfer-Grundkurs.
Der Grundkurs ist dein Einstieg als befähigte Person nach TRBS 1203. Hier lernst du die rechtlichen Grundlagen, Prüfsystematik und Dokumentation – darauf baut jede Geräte-Erweiterung (Flurförderzeuge, Krane, Hubarbeitsbühnen, Lastaufnahmemittel, PSAgA, Regale, Leitern, Tore) auf.
Wähle das Format, das zu deinem Betrieb passt.
Beide Wege führen zum gleichen anerkannten Zertifikat als befähigte Person.
100% E-Learning
Bequem online lernen – im eigenen Tempo, ohne Reise- oder Ausfallzeiten. Direkt nach der Buchung freigeschaltet.
- Interaktive Module mit Praxisfällen für UVV-Prüfer-Grundkurs
- Prüfung & Zertifikat vollständig online
- Optionale kostenlose Live-FAQ-Runden – freiwillig
Grundkurs im E-Learning – Basis für alle Erweiterungen (je 350 €).
Grundkurs 800 € · jede Erweiterung 350 €
Inhouse-Seminar
Unser Fachtrainer kommt zu dir – Ausbildung direkt an deinem realen Equipment, ideal für Teams.
- Praxisausbildung an eurem Equipment (UVV-Prüfer-Grundkurs)
- Praxisprüfung & Zertifikat direkt vor Ort
- Team-Rabatt ab dem 5. Teilnehmenden
Inhouse-Grundkurs vor Ort – Erweiterungen am selben Termin je 450 €.
Grundkurs 1.349 € · jede Erweiterung 450 €
* Alle Preise pro Person, netto zzgl. gesetzl. MwSt. · Inhouse zzgl. Anfahrt
Was du lernst und für wen es passt.
- Instandhalter, Meister & Werkstattleiter
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit & Sicherheitsbeauftragte
- Alle, die künftig Arbeitsmittel im Betrieb prüfen sollen
- Befähigte Person nach TRBS 1203: Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnahe Tätigkeit
- Rechtsrahmen: ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1, Produktsicherheitsgesetz
- Gefährdungsbeurteilung: Prüfarten, Prüffristen & Prüfumfang festlegen
- Prüfsystematik: Sicht-, Funktions- und Wirksamkeitsprüfung
- Mängelklassifizierung, Sperrung & Freigabe von Arbeitsmitteln
- Rechtssichere Dokumentation, Prüfplaketten & Haftungsfragen
Was der Gesetzgeber von dir verlangt.
Die Prüfung von UVV-Prüfer-Grundkurs ist keine Kür – sie ist Pflicht. Nach BetrSichV, DGUV und den einschlägigen technischen Regeln haftet der Unternehmer persönlich, wenn keine regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person nachgewiesen wird.
Definiert die „zur Prüfung befähigte Person“ – Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit.
Konkretisiert die Anforderungen an befähigte Personen und die Fachkenntnisse für Prüfungen.
Arbeitsmittel sind vor Inbetriebnahme, nach Änderungen und wiederkehrend zu prüfen.
Der Unternehmer bleibt verantwortlich – nachweisbar qualifizierte Prüfer entlasten im Schadensfall.
Zertifikat „UVV-Prüfer Grundlagen – Befähigte Person nach TRBS 1203 / BetrSichV“ als Basis für alle Erweiterungen.
