
Befähigte Person für Hubarbeitsbühnen.
Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen – Scheren-, Gelenkteleskop-, Anhänger- und LKW-Arbeitsbühnen rechtssicher selbst prüfen.
Wähle das Format, das zu deinem Betrieb passt.
Beide Wege führen zum gleichen anerkannten Zertifikat als befähigte Person.
100% E-Learning
Bequem online lernen – im eigenen Tempo, ohne Reise- oder Ausfallzeiten. Direkt nach der Buchung freigeschaltet.
- Interaktive Module mit Praxisfällen für Hubarbeitsbühnen
- Prüfung & Zertifikat vollständig online
- Optionale kostenlose Live-FAQ-Runden – freiwillig
Erweiterung Hubarbeitsbühnen · setzt den UVV-Prüfer-Grundkurs (800 € im E-Learning) voraus.
Grundkurs 800 € · jede Erweiterung 350 €
Inhouse-Seminar
Unser Fachtrainer kommt zu dir – Ausbildung direkt an deinem realen Equipment, ideal für Teams.
- Praxisausbildung an eurem Equipment (Hubarbeitsbühnen)
- Praxisprüfung & Zertifikat direkt vor Ort
- Team-Rabatt ab dem 5. Teilnehmenden
Erweiterung Hubarbeitsbühnen zum Inhouse-Grundkurs (1.349 €) – direkt am selben Termin kombinierbar.
Grundkurs 1.349 € · jede Erweiterung 450 €
* Alle Preise pro Person, netto zzgl. gesetzl. MwSt. · Inhouse zzgl. Anfahrt
Was du lernst und für wen es passt.
- Instandhalter & Werkstattleiter
- Vermieter & Fuhrparkverantwortliche
- Sicherheitsfachkräfte & Ausbilder
- Rechtsgrundlagen: BetrSichV, DGUV Regel 100-500 Kap. 2.10, DGUV G 308-008
- Bauarten: Scheren-, Teleskop-, Gelenkteleskop-, Anhänger- & LKW-Bühnen
- Prüfumfang: Hydraulik, Abstützung, Neigungssensorik, Korbsteuerung, Notablass
- Standsicherheit, Lastmomentbegrenzung & Sicherheitseinrichtungen
- Belastungsprobe und Funktionsprüfung in der Praxis
- Dokumentation, Prüfplakette & Prüfbuch
Was der Gesetzgeber von dir verlangt.
Die Prüfung von Hubarbeitsbühnen ist keine Kür – sie ist Pflicht. Nach BetrSichV, DGUV und den einschlägigen technischen Regeln haftet der Unternehmer persönlich, wenn keine regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person nachgewiesen wird.
Hubarbeitsbühnen sind wiederkehrend – mindestens jährlich – durch eine befähigte Person zu prüfen.
Betreiben von Hebebühnen: Prüfumfang, Prüffristen und Anforderungen an den Prüfer.
Ausbildung und Beauftragung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen.
Bei Absturz- oder Kippunfällen haftet der Unternehmer ohne dokumentierte Prüfung persönlich.
Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen nach BetrSichV“
