UVV-Prüfung Hubarbeitsbühnen – befähigte Person bei der Prüfung
Alle UVV-Prüfer-Ausbildungen
04 · UVV-Prüfer · Hubarbeitsbühnen

Befähigte Person für Hubarbeitsbühnen.

Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen – Scheren-, Gelenkteleskop-, Anhänger- und LKW-Arbeitsbühnen rechtssicher selbst prüfen.

DGUV Grundsatz 308-008 · DGUV Regel 100-500 · BetrSichVPrüfintervall: Mindestens 1× jährlich
Dauer
1 Tag (8 UE) inhouse bei dir vor Ort
Format
E-Learning oder Inhouse
Abschluss
Zertifikat inklusive
Grundlage
BetrSichV / DGUV
02 — Zwei Wege zur Qualifikation

Wähle das Format, das zu deinem Betrieb passt.

Beide Wege führen zum gleichen anerkannten Zertifikat als befähigte Person.

EmpfehlungOption A
Digital · flexibel · ortsunabhängig

100% E-Learning

Bequem online lernen – im eigenen Tempo, ohne Reise- oder Ausfallzeiten. Direkt nach der Buchung freigeschaltet.

Sofortstart nach Freischaltung
  • Interaktive Module mit Praxisfällen für Hubarbeitsbühnen
  • Prüfung & Zertifikat vollständig online
  • Optionale kostenlose Live-FAQ-Runden – freiwillig
350/ Person · netto

Erweiterung Hubarbeitsbühnen · setzt den UVV-Prüfer-Grundkurs (800 € im E-Learning) voraus.

Grundkurs 800 € · jede Erweiterung 350

KlassischOption B
Persönlich · vor Ort

Inhouse-Seminar

Unser Fachtrainer kommt zu dir – Ausbildung direkt an deinem realen Equipment, ideal für Teams.

Terminvereinbarung · bundesweit
  • Praxisausbildung an eurem Equipment (Hubarbeitsbühnen)
  • Praxisprüfung & Zertifikat direkt vor Ort
  • Team-Rabatt ab dem 5. Teilnehmenden
450/ Person · netto

Erweiterung Hubarbeitsbühnen zum Inhouse-Grundkurs (1.349 €) – direkt am selben Termin kombinierbar.

Grundkurs 1.349 € · jede Erweiterung 450

* Alle Preise pro Person, netto zzgl. gesetzl. MwSt. · Inhouse zzgl. Anfahrt

03 — Inhalte & Zielgruppe

Was du lernst und für wen es passt.

Zielgruppe
  • Instandhalter & Werkstattleiter
  • Vermieter & Fuhrparkverantwortliche
  • Sicherheitsfachkräfte & Ausbilder
Ausbildungsinhalte
  • Rechtsgrundlagen: BetrSichV, DGUV Regel 100-500 Kap. 2.10, DGUV G 308-008
  • Bauarten: Scheren-, Teleskop-, Gelenkteleskop-, Anhänger- & LKW-Bühnen
  • Prüfumfang: Hydraulik, Abstützung, Neigungssensorik, Korbsteuerung, Notablass
  • Standsicherheit, Lastmomentbegrenzung & Sicherheitseinrichtungen
  • Belastungsprobe und Funktionsprüfung in der Praxis
  • Dokumentation, Prüfplakette & Prüfbuch
04 — Rechtliche Grundlagen

Was der Gesetzgeber von dir verlangt.

Die Prüfung von Hubarbeitsbühnen ist keine Kür – sie ist Pflicht. Nach BetrSichV, DGUV und den einschlägigen technischen Regeln haftet der Unternehmer persönlich, wenn keine regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person nachgewiesen wird.

Ohne Prüfung – volles Risiko
Bußgelder bis 30.000 €, Verlust des Versicherungsschutzes und im Ernstfall persönliche Haftung des Geschäftsführers.
§ 14 BetrSichV

Hubarbeitsbühnen sind wiederkehrend – mindestens jährlich – durch eine befähigte Person zu prüfen.

DGUV Regel 100-500 Kap. 2.10

Betreiben von Hebebühnen: Prüfumfang, Prüffristen und Anforderungen an den Prüfer.

DGUV Grundsatz 308-008

Ausbildung und Beauftragung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen.

§ 3 ArbSchG

Bei Absturz- oder Kippunfällen haftet der Unternehmer ohne dokumentierte Prüfung persönlich.

Rechtsgrundlage
DGUV Grundsatz 308-008 · DGUV Regel 100-500 · BetrSichV
Prüfintervall
Mindestens 1× jährlich
Haftung
Unternehmer persönlich
Dein Ergebnis

Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen nach BetrSichV“