UVV-Prüfung Baumaschinen & Erdbaumaschinen – befähigte Person bei der Prüfung
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N° 10 · UVV-Prüfer · Baumaschinen & Erdbaumaschinen

Befähigte Person für Baumaschinen & Erdbaumaschinen.

Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Baumaschinen und Erdbaumaschinen nach DGUV Vorschrift 38 und BetrSichV. Nach dem Seminar prüfst du Bagger, Radlader, Dumper, Walzen und Minibagger rechtssicher im eigenen Betrieb.

DGUV Vorschrift 38 · DGUV Regel 100-500 Kap. 2.12 · § 14 BetrSichV · TRBS 1201Prüfintervall: Mindestens 1× jährlich
Dauer
1 Tag (8 UE) inhouse bei dir vor Ort
Format
E-Learning oder Inhouse
Abschluss
Zertifikat inklusive
Grundlage
BetrSichV / DGUV
02 — Zwei Wege zur Qualifikation

Wähle das Format, das zu deinem Betrieb passt.

Beide Wege führen zum gleichen anerkannten Zertifikat als befähigte Person.

EmpfehlungOption A
Digital · flexibel · ortsunabhängig

100% E-Learning

Bequem online lernen – im eigenen Tempo, ohne Reise- oder Ausfallzeiten. Direkt nach der Buchung freigeschaltet.

Sofortstart nach Freischaltung
  • Interaktive Module mit Praxisfällen für Baumaschinen & Erdbaumaschinen
  • Prüfung & Zertifikat vollständig online
  • Optionale kostenlose Live-FAQ-Runden – freiwillig
350 €/ Person · netto

Erweiterung Baumaschinen · setzt den UVV-Prüfer-Grundkurs (800 € im E-Learning) voraus.

Grundkurs 800 € · jede Erweiterung 350 €

KlassischOption B
Persönlich · vor Ort

Inhouse-Seminar

Unser Fachtrainer kommt zu dir – Ausbildung direkt an deinem realen Equipment, ideal für Teams.

Terminvereinbarung · bundesweit
  • Praxisausbildung an eurem Equipment (Baumaschinen & Erdbaumaschinen)
  • Praxisprüfung & Zertifikat direkt vor Ort
  • Team-Rabatt ab dem 5. Teilnehmenden
600 €/ Person · netto

Erweiterung Baumaschinen zum Inhouse-Grundkurs (1.349 €) – direkt am selben Termin kombinierbar.

Grundkurs 1.349 € · jede Erweiterung 600 €

* Alle Preise pro Person, netto zzgl. gesetzl. MwSt. · Inhouse zzgl. Anfahrt

03 — Inhalte & Zielgruppe

Was du lernst und für wen es passt.

Zielgruppe
  • Werkstattmeister & Kfz-/Landmaschinenmechaniker
  • Bauleiter, Poliere & Maschinenverantwortliche
  • Instandhalter im Bau-, Garten- und Landschaftsbau
Ausbildungsinhalte
  • Rechtsgrundlagen: BetrSichV § 14, TRBS 1201, DGUV Vorschrift 38 & DGUV Regel 100-500
  • Maschinenarten: Hydraulikbagger, Radlader, Dumper, Walzen, Raupen, Minibagger
  • Prüfumfang: Hydraulik, Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Schutzeinrichtungen (FOPS/ROPS)
  • Anbaugeräte, Schnellwechsler und Hebeeinrichtungen am Bagger
  • Sicht-, Funktions- und Wirksamkeitsprüfung in der Praxis
  • Mängelbewertung, Stilllegung, Prüfplakette & Prüfbuch
04 — Rechtliche Grundlagen

Was der Gesetzgeber von dir verlangt.

Die Prüfung von Baumaschinen & Erdbaumaschinen ist keine Kür – sie ist Pflicht. Nach BetrSichV, DGUV und den einschlägigen technischen Regeln haftet der Unternehmer persönlich, wenn keine regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person nachgewiesen wird.

Ohne Prüfung – volles Risiko
Bußgelder bis 30.000 €, Verlust des Versicherungsschutzes und im Ernstfall persönliche Haftung des Geschäftsführers.
DGUV Vorschrift 38

Bauarbeiten: Maschinen sind in sicherem Zustand zu halten und regelmäßig zu prüfen.

§ 14 BetrSichV

Erdbaumaschinen sind wiederkehrend – in der Praxis jährlich – durch eine befähigte Person zu prüfen.

DGUV Regel 100-500 Kap. 2.12

Betreiben von Erdbaumaschinen: Anforderungen an Betrieb, Anbaugeräte und Prüfung.

TRBS 1201

Regelt Art, Umfang und Fristen der Prüfung von Arbeitsmitteln sowie die Dokumentation.

Rechtsgrundlage
DGUV Vorschrift 38 · DGUV Regel 100-500 Kap. 2.12 · § 14 BetrSichV · TRBS 1201
Prüfintervall
Mindestens 1× jährlich
Haftung
Unternehmer persönlich
Dein Ergebnis

Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Bau- und Erdbaumaschinen“ inkl. Prüfprotokollvorlagen