
Befähigte Person für Baumaschinen & Erdbaumaschinen.
Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Baumaschinen und Erdbaumaschinen nach DGUV Vorschrift 38 und BetrSichV. Nach dem Seminar prüfst du Bagger, Radlader, Dumper, Walzen und Minibagger rechtssicher im eigenen Betrieb.
Wähle das Format, das zu deinem Betrieb passt.
Beide Wege führen zum gleichen anerkannten Zertifikat als befähigte Person.
100% E-Learning
Bequem online lernen – im eigenen Tempo, ohne Reise- oder Ausfallzeiten. Direkt nach der Buchung freigeschaltet.
- Interaktive Module mit Praxisfällen für Baumaschinen & Erdbaumaschinen
- Prüfung & Zertifikat vollständig online
- Optionale kostenlose Live-FAQ-Runden – freiwillig
Erweiterung Baumaschinen · setzt den UVV-Prüfer-Grundkurs (800 € im E-Learning) voraus.
Grundkurs 800 € · jede Erweiterung 350 €
Inhouse-Seminar
Unser Fachtrainer kommt zu dir – Ausbildung direkt an deinem realen Equipment, ideal für Teams.
- Praxisausbildung an eurem Equipment (Baumaschinen & Erdbaumaschinen)
- Praxisprüfung & Zertifikat direkt vor Ort
- Team-Rabatt ab dem 5. Teilnehmenden
Erweiterung Baumaschinen zum Inhouse-Grundkurs (1.349 €) – direkt am selben Termin kombinierbar.
Grundkurs 1.349 € · jede Erweiterung 600 €
* Alle Preise pro Person, netto zzgl. gesetzl. MwSt. · Inhouse zzgl. Anfahrt
Was du lernst und für wen es passt.
- Werkstattmeister & Kfz-/Landmaschinenmechaniker
- Bauleiter, Poliere & Maschinenverantwortliche
- Instandhalter im Bau-, Garten- und Landschaftsbau
- Rechtsgrundlagen: BetrSichV § 14, TRBS 1201, DGUV Vorschrift 38 & DGUV Regel 100-500
- Maschinenarten: Hydraulikbagger, Radlader, Dumper, Walzen, Raupen, Minibagger
- Prüfumfang: Hydraulik, Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Schutzeinrichtungen (FOPS/ROPS)
- Anbaugeräte, Schnellwechsler und Hebeeinrichtungen am Bagger
- Sicht-, Funktions- und Wirksamkeitsprüfung in der Praxis
- Mängelbewertung, Stilllegung, Prüfplakette & Prüfbuch
Was der Gesetzgeber von dir verlangt.
Die Prüfung von Baumaschinen & Erdbaumaschinen ist keine Kür – sie ist Pflicht. Nach BetrSichV, DGUV und den einschlägigen technischen Regeln haftet der Unternehmer persönlich, wenn keine regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person nachgewiesen wird.
Bauarbeiten: Maschinen sind in sicherem Zustand zu halten und regelmäßig zu prüfen.
Erdbaumaschinen sind wiederkehrend – in der Praxis jährlich – durch eine befähigte Person zu prüfen.
Betreiben von Erdbaumaschinen: Anforderungen an Betrieb, Anbaugeräte und Prüfung.
Regelt Art, Umfang und Fristen der Prüfung von Arbeitsmitteln sowie die Dokumentation.
Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Bau- und Erdbaumaschinen“ inkl. Prüfprotokollvorlagen
