Warum jeder Betrieb eine befähigte Person für Flurförderzeuge braucht
Nach § 14 BetrSichV und DGUV Vorschrift 68 § 37 müssen Flurförderzeuge mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person geprüft werden. Wer diese Prüfung nicht nachweisen kann, riskiert im Schadensfall Probleme mit der Berufsgenossenschaft, dem Versicherer und der Staatsanwaltschaft – die Verantwortung liegt beim Unternehmer.
Die gute Nachricht: Du musst keinen externen Sachkundigen bezahlen. Mit der Ausbildung zur befähigten Person nach TRBS 1203 darf ein eigener Mitarbeiter die jährliche UVV-Prüfung im Betrieb selbst durchführen.
Was ist eine „befähigte Person“ nach TRBS 1203?
Eine befähigte Person verfügt laut TRBS 1203 über drei Bausteine:
- Berufsausbildung – eine abgeschlossene technische bzw. fachlich passende Ausbildung
- Berufserfahrung – nachweisliche Erfahrung mit Flurförderzeugen (Bedienung, Instandhaltung, Werkstatt)
- Zeitnahe berufliche Tätigkeit – aktuelle Kenntnisse, regelmäßig aufgefrischt
Die Ausbildung liefert den formalen Nachweis der Fachkenntnisse; Erfahrung und aktuelle Tätigkeit bringt dein Mitarbeiter mit.
Inhalte der Ausbildung zum UVV-Prüfer Flurförderzeuge
- Rechtsgrundlagen: BetrSichV, TRBS 1201/1203, DGUV V68, DGUV Grundsatz 308-001
- Aufbau und Funktion: Hubgerüst, Hydraulik, Ketten, Gabelträger, Bremse, Lenkung
- Sicherheitseinrichtungen: Fahrerrückhaltesystem, Warneinrichtungen, Not-Aus
- Prüfumfang und Prüfschritte einer jährlichen UVV-Prüfung
- Mängelbewertung: sofortige Stilllegung, kurzfristige oder mittelfristige Behebung
- Dokumentation: Prüfbericht, Prüfplakette, Prüfbuch, Nachweisführung
- Praxisprüfung am realen Gerät
Dauer, Ablauf und Formate
Der klassische Weg ist ein Tagesseminar (8 Unterrichtseinheiten) inhouse bei dir im Betrieb – der große Vorteil: geübt wird an euren eigenen Staplern. Alternativ ist die Theorie als E-Learning möglich, das dein Mitarbeiter sofort und ortsunabhängig startet.
Welche Geräte darfst du danach prüfen?
Frontstapler, Schubmaststapler, Hochregalstapler, Kommissionierer, Deichselgeräte, Mitgänger-Flurförderzeuge und Schlepper – also den typischen Fuhrpark eines Lagers. Sonderbauformen wie Teleskopstapler benötigen ergänzende Kenntnisse.
Was kostet die eigene befähigte Person – und wann rechnet sie sich?
Eine externe UVV-Prüfung wird je Gerät abgerechnet – bei zehn Staplern summiert sich das jedes Jahr aufs Neue. Eine eigene befähigte Person prüft dagegen dauerhaft, spontan und ohne Wartezeit: Nach einem Gerätefuhrpark ab ca. 8–10 Fahrzeugen rechnet sich die Ausbildung in der Regel bereits im ersten Jahr.
Typische Fehler bei der UVV-Prüfung – und wie du sie vermeidest
- Nur Sichtprüfung: Vorgeschrieben sind Sicht-, Funktions- und Wirksamkeitsprüfung.
- Prüfplakette ohne Bericht: Die Plakette ersetzt nie die schriftliche Dokumentation.
- Mängel ohne Frist: Jeder Mangel braucht eine Kategorie und eine Umsetzungsfrist.
- Verwechslung mit der täglichen Einsatzprüfung: Diese macht der Fahrer, sie ersetzt die UVV-Prüfung nicht.
- Keine Nachprüfung: Nach Reparatur sicherheitsrelevanter Bauteile ist erneut zu prüfen.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie oft müssen Flurförderzeuge geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich. Bei besonderer Beanspruchung (Mehrschichtbetrieb, Kühlhaus, aggressive Umgebung) legt die Gefährdungsbeurteilung kürzere Intervalle fest.
Wer darf Stapler prüfen?
Nur eine befähigte Person nach § 2 Abs. 6 BetrSichV / TRBS 1203 – ein eigener geschulter Mitarbeiter oder ein externer Dienstleister.
Wie lange dauert die Ausbildung?
In der Regel ein Tag mit 8 Unterrichtseinheiten inklusive Praxisteil; die Theorie ist auch als E-Learning möglich.
Muss die befähigte Person aufgefrischt werden?
Ein regelmäßiges Update – üblicherweise alle 3 bis 4 Jahre – ist dringend zu empfehlen, um den Stand der Technik nachzuweisen.
Ersetzt die UVV-Prüfung die Gefährdungsbeurteilung?
Nein. Die Gefährdungsbeurteilung legt Art, Umfang und Fristen der Prüfung überhaupt erst fest.
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