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UVV-Prüfer9. August 2026 6 Min.

Regalprüfung nach DIN EN 15635

Regalprüfung nach DIN EN 15635

Die DIN EN 15635 regelt Betrieb und Wartung ortsfester Regalsysteme aus Stahl. Sie ist die maßgebliche Grundlage für die Regalinspektion – ergänzt durch die DGUV Regel 108-007.

Drei Ebenen der Kontrolle

  1. Sofortmeldung: Jeder Beschäftigte meldet Schäden unverzüglich (Anfahrschäden, verbogene Traversen).
  2. Wöchentliche Sichtkontrolle durch eine benannte Person (PRSES – Person Responsible for Storage Equipment Safety).
  3. Jährliche Expertenprüfung durch eine befähigte/fachkundige Person mit schriftlichem Bericht.

Die Schadensklassen (Ampelsystem)

  • Grün: Schaden unterhalb der Grenzwerte – Beobachtung, erneute Bewertung bei nächster Inspektion.
  • Gelb: Schaden über Grenzwert – Regalfeld nach Entleerung reparieren, keine Neubelegung.
  • Rot: Kritischer Schaden – Regalfeld sofort entlasten, sperren und instand setzen.

Als Orientierung für Stützen gilt: Verformung über etwa 5 mm auf 1 m Messlänge (in Rahmenebene) bzw. 3 mm quer – maßgeblich sind die Grenzwerte der Norm und die Angaben des Herstellers.

Ablauf einer Inspektion

Bestandsaufnahme und Regalkennzeichnung, Prüfung von Ständern, Diagonalen, Traversen, Sicherungsstiften, Anfahrschutz, Ebenenkennzeichnung, Traglastschildern, Boden und Verankerung – anschließend Bericht mit Fotodokumentation, Klassifizierung und Maßnahmenplan.

Häufige Beanstandungen

  1. Fehlende oder unleserliche Traglastschilder
  2. Fehlende Sicherungsstifte an Traversen
  3. Anfahrschäden an Stützen ohne Anfahrschutz
  4. Eigenmächtige Umbauten mit Fremdteilen
  5. Palettenüberstände und beschädigte Ladungsträger

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Häufige Fragen (FAQ)

Wer darf die jährliche Regalinspektion durchführen?

Eine fachkundige/befähigte Person mit Kenntnis der DIN EN 15635 – intern nach entsprechender Ausbildung oder extern.

Muss die Sichtkontrolle dokumentiert werden?

Ja, in Form eines einfachen Protokolls oder einer Checkliste – sonst ist sie im Audit nicht nachweisbar.

Gilt die Norm auch für Fachbodenregale?

Sie gilt für ortsfeste Stahlregalsysteme; für einfache Fachbodenregale ergibt sich die Prüfpflicht aus der Gefährdungsbeurteilung und der BetrSichV.

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