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Arbeitssicherheit9. August 2026 5 Min.

Unterweisung oder Ausbildung – was ist der Unterschied?

Unterweisung oder Ausbildung – was ist der Unterschied?

Drei Begriffe, die im Betrieb ständig verwechselt werden – mit teuren Folgen im Audit.

Ausbildung

Der einmalige Erwerb der Befähigung: Theorie, Praxis, Prüfung, Nachweis. Grundlage sind DGUV Vorschrift 68 §7 und der Grundsatz 308-001. Ergebnis: Bedienerausweis und Ausbildungsnachweis. Die Ausbildung ist gerätebezogen und wird nur bei neuen Gerätearten ergänzt.

Unterweisung

Die wiederkehrende Auffrischung nach §12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 §4: vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich, außerdem anlassbezogen (nach Unfällen, Beinaheunfällen, neuen Gefährdungen, geänderten Abläufen). Sie muss arbeitsplatzbezogen, verständlich und dokumentiert sein – mit Themen, Datum, Dauer und Unterschriften.

Für Jugendliche gilt eine halbjährliche Unterweisung (§29 JArbSchG).

Einweisung

Die gerätebezogene Erklärung eines konkreten Arbeitsmittels: Bedienelemente, Besonderheiten, Betriebsanleitung, Einsatzbereich. Nötig bei jedem neuen Gerät – auch wenn die Person seit 20 Jahren fährt.

Die häufigsten Fehler

  1. Die Unterweisung wird durch ein Video ersetzt, ohne Verständniskontrolle und Rückfragen.
  2. Es gibt eine Unterschriftenliste, aber keine Themenliste.
  3. Der Staplerschein wird als „ausreichend“ betrachtet – Unterweisung fehlt seit Jahren.
  4. Neue Geräte werden „mal eben“ übergeben, ohne dokumentierte Einweisung.

Wer darf unterweisen?

Eine fachkundige Person mit ausreichender Kenntnis der Gefährdungen – in der Praxis der interne Ausbilder, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine beauftragte Führungskraft. Auch hier bleibt der Unternehmer verantwortlich.

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie lange muss eine Unterweisung dauern?

Es gibt keine Mindestdauer. Sie muss inhaltlich vollständig und verständlich sein – typisch sind 45 bis 90 Minuten.

Reicht eine Online-Unterweisung?

Sie ist zulässig, wenn Verständniskontrolle und Rückfragemöglichkeit gewährleistet sind. Praktische Themen brauchen zusätzlich eine Vor-Ort-Komponente.

Wie lange sind Nachweise aufzubewahren?

Empfohlen werden mindestens fünf Jahre – bei Unfällen und Regressfragen zählt genau dieses Dokument.

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