Der Aufsichtsdienst der Berufsgenossenschaft kann Betriebe jederzeit besichtigen – angekündigt oder unangekündigt. Wer vorbereitet ist, macht daraus einen ruhigen Vormittag statt einer Krise.
Wie ein Besuch typischerweise abläuft
- Eingangsgespräch mit Geschäftsführung und Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Betriebsbegehung: Verkehrswege, Lager, Ladezone, Maschinen, Regale, Lagerung von Gefahrstoffen
- Stichproben bei Beschäftigten: „Was machen Sie, wenn …?“
- Dokumentenprüfung
- Abschlussgespräch mit Maßnahmen und Fristen, ggf. schriftliche Anordnung
Die Unterlagen, die bereitliegen sollten
- Gefährdungsbeurteilungen (aktuell, arbeitsplatzbezogen, mit Wirksamkeitskontrolle)
- Betriebsanweisungen für Flurförderzeuge, Krane, Bühnen, Gefahrstoffe
- Unterweisungsnachweise der letzten 12 Monate mit Themenliste
- Ausbildungsnachweise und schriftliche Fahraufträge
- UVV-Prüfberichte: Stapler, Regale, Leitern, Tore, PSAgA, Anschlagmittel
- Bestellung von Sifa, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragten, befähigten Personen
- Pflichtenübertragung nach DGUV Vorschrift 1 §13
- Erste-Hilfe-Organisation, Brandschutzhelfer, Notfallplan
- Verbandbuch und Unfallanzeigen
Vier Wochen Vorbereitung – realistisch geplant
Woche 1: Dokumentenbestand sichten, Lücken listen. Woche 2: Überfällige Prüfungen und Unterweisungen nachholen. Woche 3: Eigenbegehung mit kritischem Blick – Verkehrswege, Fluchtwege, Ladebereich, Regalzustand. Woche 4: Führungskräfte briefen und Beschäftigte informieren, worum es geht.
Die häufigsten Beanstandungen
Fehlende oder veraltete Gefährdungsbeurteilung, überfällige Unterweisung, abgelaufene UVV-Prüfungen, zugestellte Fluchtwege, fehlender Fahrauftrag, keine Prüfung von Leitern und Regalen.
UVV-Prüfung: ausbilden lassen oder prüfen lassen
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Häufige Fragen (FAQ)
Muss die BG einen Besuch ankündigen?
Nein. Der Aufsichtsdienst hat ein gesetzliches Zutrittsrecht und kann unangekündigt kommen.
Was passiert bei Mängeln?
In der Regel zunächst eine Beratung mit Frist. Bei erheblichen Gefahren sind Anordnungen, Stilllegungen und Bußgelder möglich.
Wer sollte den Besuch begleiten?
Geschäftsführung oder eine bevollmächtigte Führungskraft plus Fachkraft für Arbeitssicherheit – und jemand, der die Nachweise sofort findet.
Interesse an einer Schulung?
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