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Personaldienstleister22. Mai 2026 7 Min.

Schwierige Gespräche in der Zeitarbeit: Abmahnung, Kündigung, Krankmeldung

Schwierige Gespräche in der Zeitarbeit: Abmahnung, Kündigung, Krankmeldung

Schwierige Gespräche sind die unbeliebteste Disziplin – und die wichtigste

Wer Personaldisposition macht, kommt um schwierige Gespräche nicht herum: häufige Krankmeldungen, Konflikte mit dem Entleiher, Trennung. Wer hier unsicher ist, wird teuer.

Krankenrückkehrgespräch (BEM/KRG)

Pflicht bei mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb 12 Monaten (§ 167 SGB IX). Ziel: Ursachen erkennen, Wiedereingliederung ermöglichen.

Die wirksame Abmahnung

  • Konkret: Datum, Ort, Verhalten benennen
  • Pflichtverstoß benennen
  • Erwartung formulieren
  • Konsequenz androhen: Kündigung im Wiederholungsfall

Kündigung in der Probezeit vs. nach Probezeit

In der Probezeit (max. 6 Monate): 2-Wochen-Frist, kein Grund nötig. Nach Probezeit: KSchG greift ab 10 Mitarbeitenden.

Das Gespräch selbst

  • Vorbereitung: Fakten, Unterlagen, Ziel
  • Setting: ruhiger Raum, ggf. Zeuge/Betriebsrat
  • Klar in der Sache, wertschätzend im Ton
  • Schriftliches Protokoll

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