Schwierige Gespräche sind die unbeliebteste Disziplin – und die wichtigste
Wer Personaldisposition macht, kommt um schwierige Gespräche nicht herum: häufige Krankmeldungen, Konflikte mit dem Entleiher, Trennung. Wer hier unsicher ist, wird teuer.
Krankenrückkehrgespräch (BEM/KRG)
Pflicht bei mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb 12 Monaten (§ 167 SGB IX). Ziel: Ursachen erkennen, Wiedereingliederung ermöglichen.
Die wirksame Abmahnung
- Konkret: Datum, Ort, Verhalten benennen
- Pflichtverstoß benennen
- Erwartung formulieren
- Konsequenz androhen: Kündigung im Wiederholungsfall
Kündigung in der Probezeit vs. nach Probezeit
In der Probezeit (max. 6 Monate): 2-Wochen-Frist, kein Grund nötig. Nach Probezeit: KSchG greift ab 10 Mitarbeitenden.
Das Gespräch selbst
- Vorbereitung: Fakten, Unterlagen, Ziel
- Setting: ruhiger Raum, ggf. Zeuge/Betriebsrat
- Klar in der Sache, wertschätzend im Ton
- Schriftliches Protokoll
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