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Personaldienstleister28. Mai 2026 6 Min.

Equal Pay in der Zeitarbeit: Die 9-Monats-Regel und wie du sie korrekt umsetzt

Equal Pay in der Zeitarbeit: Die 9-Monats-Regel und wie du sie korrekt umsetzt

Equal Pay – worum geht es?

Zeitarbeitnehmer haben nach 9 Monaten Einsatz beim selben Entleiher Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammkräfte (§ 8 AÜG).

Abweichung durch Branchenzuschlagstarifvertrag

Die Branchenzuschlagstarifverträge (iGZ/BAP mit IG Metall, IG BCE etc.) schieben Equal Pay auf bis zu 15 Monate hinaus – durch stufenweise Zuschläge nach 6 Wochen, 3, 5, 7 und 9 Monaten.

Was zählt zum Vergleichsentgelt?

  • Grundlohn
  • Zulagen und Zuschläge
  • Sachbezüge (z.B. Essensgeld)
  • Vergleichbarer Urlaubsanspruch

Häufige Fehler

  • Vorzeiten anderer Verleiher nicht berücksichtigt
  • Tarifliche Zuschläge nicht weitergegeben
  • Auskunftsanspruch des Mitarbeiters ignoriert

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