Wer braucht eine AÜG-Erlaubnis?
Jedes Unternehmen, das Arbeitnehmer gewerbsmäßig oder im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit Dritten zur Arbeitsleistung überlässt (§ 1 AÜG).
Zuständig: Agentur für Arbeit – Erlaubnisbüro
Für Antragsteller aus NRW z.B. Düsseldorf, sonst regional zuständig. Bearbeitungszeit: 4–12 Wochen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular der BA
- Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- Führungszeugnis & Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Geschäftsführer)
- Bescheinigungen in Steuersachen, Sozialversicherung, BG
- Nachweis liquider Mittel: mind. 2.000 € pro Leiharbeitnehmer, insgesamt jedoch mindestens 10.000 € (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 AÜG)
- Muster-Arbeitsverträge und Überlassungsvertrag
Kosten
Erste befristete Erlaubnis: 1.000 €. Verlängerung jährlich, nach 3 Jahren unbefristet möglich.
Du willst dein Team rechtssicher schulen?
Die Logipro-Akademie schult Personaldienstleister bundesweit inhouse zu AÜG, Recruiting, Disposition und Vertrieb. Jetzt unverbindliches Angebot anfordern.
Interesse an einer Schulung?
Wir kommen direkt zu dir – bundesweit und DGUV-konform.
Jetzt Angebot anfordern



