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Personaldienstleister28. Mai 2026 5 Min.

Konkretisierungspflicht im AÜG: So vermeidest du Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

Konkretisierungspflicht im AÜG: So vermeidest du Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

Was bedeutet Konkretisierung?

Seit der AÜG-Reform 2017 muss die Überlassung vor Beginn ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung im Überlassungsvertrag bezeichnet werden – und der konkrete Mitarbeitende muss namentlich konkretisiert sein.

Warum so wichtig?

Ohne Konkretisierung droht ein fiktives Arbeitsverhältnis zwischen Mitarbeiter und Entleiher (§ 10 Abs. 1 AÜG) – plus Bußgeld bis 30.000 €.

Pflichtinhalte des Überlassungsvertrags

  • Eindeutige Bezeichnung „Arbeitnehmerüberlassung"
  • Name des überlassenen Mitarbeiters
  • Beginn und Ende der Überlassung
  • Tätigkeit und Qualifikationsanforderungen
  • Vergleichsentgelt und Equal-Pay-Hinweis

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