Kurz gesagt: Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, erstellst du im UVV-Prüf-Tool mit einem Klick einen Instandhaltungsplan: jeder Mangel mit Priorität, Frist, verantwortlicher Person und Maßnahme – als PDF zum Abhaken.
Warum ein Instandhaltungsplan sinnvoll ist
Der Arbeitgeber muss festgestellte Mängel beseitigen lassen, bevor das Arbeitsmittel weiter genutzt wird, wenn die Sicherheit betroffen ist (§ 4 und § 10 BetrSichV). Ohne klare Zuständigkeit und Frist bleiben Mängel oft monatelang offen.
So funktioniert es
- Prüfung mit Mängeln abschließen.
- In der Prüfhistorie auf „Instandhaltungsplan“ klicken.
- Fristvorschläge nach Priorität prüfen und bei Bedarf anpassen; Verantwortliche und Maßnahme eintragen.
- PDF erstellen – mit Spalte „Erledigt“, Hinweis zur Nachprüfung und Unterschriftsfeldern.
- Der Betreiber meldet im Kundenportal „behoben“, die Logipro-Akademie prüft nach.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich die Fristen selbst festlegen?
Ja. Die Fristen werden nach Priorität vorgeschlagen und sind pro Mangel änderbar. Bei sicherheitskritischen Mängeln gilt: Gerät stilllegen, bis der Mangel behoben ist.
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