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Personaldienstleister28. Mai 2026 5 Min.

Festhaltenserklärung im AÜG: Wann und wie der Mitarbeiter widerspricht

Festhaltenserklärung im AÜG: Wann und wie der Mitarbeiter widerspricht

Hintergrund

Wird ein Überlassungsvertrag unwirksam (z.B. fehlende Erlaubnis, Überschreitung 18 Monate), entsteht automatisch ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher – es sei denn, der Mitarbeiter widerspricht.

Form und Frist

  • Schriftlich oder elektronisch
  • Innerhalb von 1 Monat ab Eintritt der Unwirksamkeit
  • Persönliche Vorsprache bei einer Agentur für Arbeit zur Bestätigung erforderlich

Folge

Das Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher bleibt bestehen – kein Wechsel zum Entleiher.

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