Ohne ausländische Fachkräfte läuft die deutsche Wirtschaft nicht mehr
Über 60 % aller neuen Stellen in der Zeitarbeit werden inzwischen mit internationalen Bewerber:innen besetzt. Für Personaldienstleister ist das eine Riesenchance – aber auch eine rechtliche Falle.
Die wichtigsten Begriffe
Aufenthaltstitel vs. Arbeitserlaubnis
Der Aufenthaltstitel erlaubt das Bleiben – die Arbeitserlaubnis regelt, ob und wie gearbeitet werden darf.
EU/EFTA-Bürger:innen
Freizügigkeit – keine Arbeitserlaubnis nötig.
Drittstaatsangehörige
Aufenthaltstitel mit konkreter Arbeitserlaubnis nötig. Nebenbestimmungen lesen.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)
Seit 2024 stark erweitert: Chancenkarte, Anerkennungspartnerschaft, beschleunigtes Fachkräfteverfahren.
Westbalkanregelung
Verlängert bis Ende 2028: Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien.
Dokumentationspflichten
- Kopie des Aufenthaltstitels + Zusatzblatt
- Ablaufdatum im Personalsystem mit Erinnerung
- Nachweis Sozialversicherung, Steuer-ID
Jetzt unverbindliches Angebot anfordern
Du willst dein Team in der Personaldienstleistung professionell aufstellen? Die Logipro-Akademie kommt mit Inhouse-Seminaren direkt in dein Unternehmen – bundesweit, praxisnah, sofort umsetzbar. Mehr zu unseren Personaldienstleister-Kursen.
Interesse an einer Schulung?
Wir kommen direkt zu dir – bundesweit und DGUV-konform.
Jetzt Angebot anfordern



