Zurück zum Blog
Recht & Vorschriften18. Mai 2026 6 Min.

Theorie + Praxis: Beides ist Pflicht – nach DGUV

Theorie + Praxis: Beides ist Pflicht – nach DGUV

Warum Praxis ohne Theorie nicht reicht – und umgekehrt

Die DGUV-Grundsätze 308-001 (Stapler), 309-003 (Kran) und 308-008 (Hubarbeitsbühne) haben eine Gemeinsamkeit: Sie schreiben eine Kombination aus theoretischer und praktischer Ausbildung vor. Wer nur eines von beiden anbietet, handelt nicht DGUV-konform.

Was die Theorie abdecken muss

  • Rechtsgrundlagen (ArbSchG, BetrSichV, DGUV)
  • Aufbau, Funktion, Bauteile
  • Physikalische Grundlagen (Standsicherheit, Hebelgesetz)
  • Lastdiagramme
  • Unfallverhütung & Erste Hilfe

Was die Praxis abdecken muss

  • Tägliche Einsatzprüfung am Gerät
  • Fahr- und Hebeübungen unter Aufsicht
  • Be- und Entladen, Stapeln, Manövrieren
  • Praktische Prüfung mit Bewertungsbogen

Beispiel: Staplerschein

Ein Fahrausweis für Flurförderzeuge wird nur ausgestellt, wenn der Auszubildende sowohl die schriftliche Theorieprüfung als auch die praktische Fahrprüfung bestanden hat. Eine reine Online-Schulung ist nicht ausreichend.

Beispiel: Kran und Hubarbeitsbühne

Auch beim Kranführerschein und beim Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen ist die praktische Prüfung am Gerät zwingender Bestandteil. Ohne sie bekommt niemand einen gültigen Befähigungsnachweis nach § 12 ArbSchG.

Konsequenzen bei Verstößen

  • Bußgelder bis 25.000 €
  • Verlust des Versicherungsschutzes
  • Persönliche Haftung des Arbeitgebers / Vorgesetzten
  • Strafverfahren bei Personenschäden

So machst du es richtig

Die Logipro-Akademie kombiniert Theorie und Praxis in einer kompakten Inhouse-Schulung direkt bei dir – DGUV-konform, mit deinen Geräten und deinen Mitarbeitern. Jetzt unverbindliches Angebot anfordern.

Interesse an einer Schulung?

Wir kommen direkt zu dir – bundesweit und DGUV-konform.

Jetzt Angebot anfordern