Warum Praxis ohne Theorie nicht reicht – und umgekehrt
Die DGUV-Grundsätze 308-001 (Stapler), 309-003 (Kran) und 308-008 (Hubarbeitsbühne) haben eine Gemeinsamkeit: Sie schreiben eine Kombination aus theoretischer und praktischer Ausbildung vor. Wer nur eines von beiden anbietet, handelt nicht DGUV-konform.
Was die Theorie abdecken muss
- Rechtsgrundlagen (ArbSchG, BetrSichV, DGUV)
- Aufbau, Funktion, Bauteile
- Physikalische Grundlagen (Standsicherheit, Hebelgesetz)
- Lastdiagramme
- Unfallverhütung & Erste Hilfe
Was die Praxis abdecken muss
- Tägliche Einsatzprüfung am Gerät
- Fahr- und Hebeübungen unter Aufsicht
- Be- und Entladen, Stapeln, Manövrieren
- Praktische Prüfung mit Bewertungsbogen
Beispiel: Staplerschein
Ein Fahrausweis für Flurförderzeuge wird nur ausgestellt, wenn der Auszubildende sowohl die schriftliche Theorieprüfung als auch die praktische Fahrprüfung bestanden hat. Eine reine Online-Schulung ist nicht ausreichend.
Beispiel: Kran und Hubarbeitsbühne
Auch beim Kranführerschein und beim Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen ist die praktische Prüfung am Gerät zwingender Bestandteil. Ohne sie bekommt niemand einen gültigen Befähigungsnachweis nach § 12 ArbSchG.
Konsequenzen bei Verstößen
- Bußgelder bis 25.000 €
- Verlust des Versicherungsschutzes
- Persönliche Haftung des Arbeitgebers / Vorgesetzten
- Strafverfahren bei Personenschäden
So machst du es richtig
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