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UVV-Prüfung26. Juli 2026 6 Min.

Leiterprüfung: Pflichten, Ablauf, Prüfplakette & Leiterkataster

Leiterprüfung: Pflichten, Ablauf, Prüfplakette & Leiterkataster

Prüfpflicht für Leitern und Tritte

Leitern sind Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV. Der Arbeitgeber muss Art, Umfang und Fristen der Prüfung in der Gefährdungsbeurteilung festlegen – DGUV Information 208-016 und TRBS 2121 Teil 2 geben den fachlichen Rahmen vor. Praxisstandard ist die jährliche Prüfung durch eine befähigte Person.

Ablauf der Prüfung vor Ort

  1. Bestandsaufnahme aller Leitern und Tritte je Standort und Abteilung
  2. Sicht- und Funktionsprüfung – meist nur wenige Minuten pro Leiter
  3. Bewertung: einsatzfähig, instand zu setzen oder auszusondern
  4. Anbringen der Prüfplakette mit Monat und Jahr
  5. Aufbau bzw. Aktualisierung des Leiterkatasters
  6. Prüfbericht mit Mängelliste und Ersatzempfehlung

Prüfkriterien im Detail

  • Holme: Risse, Verformungen, Korrosion, Delamination bei Holzleitern
  • Sprossen und Stufen: fest, unbeschädigt, rutschhemmend
  • Beschläge, Nieten, Schrauben, Gelenke, Scharniere
  • Spreizsicherung, Ketten und Gurte bei Stehleitern
  • Leiterfüße: vorhanden, elastisch, nicht abgelaufen
  • Kennzeichnung, Piktogramme und Betriebsanleitung

Sofort aussondern statt improvisieren

Ausgesonderte Leitern müssen der Nutzung sicher entzogen werden – kennzeichnen, einziehen, entsorgen. Eine „nur noch für kurze Arbeiten“ weiterverwendete Leiter ist im Unfallfall ein klassisches Organisationsverschulden.

Was du der Berufsgenossenschaft vorlegen können musst

  • Gefährdungsbeurteilung mit festgelegtem Prüfintervall
  • Prüfnachweise bzw. Leiterkataster mit Datum und Prüfer
  • Qualifikationsnachweis der befähigten Person
  • Nachweis der jährlichen Unterweisung der Nutzer

Häufige Fragen (FAQ)

Braucht jede Leiter eine Plakette?

Die Plakette ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber der einfachste Weg, den Prüfstatus im Alltag sichtbar zu machen – kombiniert mit schriftlichem Nachweis.

Wie lange dauert die Prüfung pro Leiter?

In der Regel wenige Minuten; entscheidend ist die saubere Erfassung im Kataster.

Wer haftet bei einem Leiterunfall?

Der Unternehmer bzw. die verantwortliche Führungskraft – fehlende Prüfung und Unterweisung sind die häufigsten Vorwürfe.

Sind private Leitern im Betrieb erlaubt?

Nein. Nur geprüfte, betriebliche Arbeitsmittel dürfen eingesetzt werden.

Was ist die 1:4-Regel?

Anlegeleitern werden im Verhältnis 1 Teil Wandabstand zu 4 Teilen Leiterlänge, also etwa 65–75°, aufgestellt.

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