Grundlage für Krane sind die DGUV Vorschrift 52/53 und der DGUV Grundsatz 309-003 für die Ausbildung und Beauftragung von Kranführern.
Voraussetzungen für den Kranschein
- Mindestalter 18 Jahre – innerhalb einer Berufsausbildung bereits ab 16 Jahren unter Aufsicht eines Fachkundigen
- körperliche und geistige Eignung (arbeitsmedizinische Vorsorge nach Gefährdungsbeurteilung, oft G25/G41 bei Absturzgefahr)
- Nachweis der Ausbildung und der Befähigung
- Zuverlässigkeit
- schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer
Welche Kranarten gibt es?
Die Ausbildung ist bauartbezogen: Brücken- und Portalkrane, Säulen-/Schwenkkrane, Ladekrane (LKW-Ladekran), Turmdrehkrane und Fahrzeugkrane. Wer einen Brückenkran führt, darf damit nicht automatisch einen Ladekran bedienen.
Ablauf der Ausbildung
- Theorie: Rechtsgrundlagen, Kranarten und Bauteile, Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel, Traglasttabellen, Standsicherheit, Handzeichen, Betriebsanweisung, Verhalten bei Störungen.
- Praxis: tägliche Einsatzprüfung, Lastaufnahme, Pendeldämpfung, Präzisionsübungen, Kommunikation mit dem Anschläger.
- Prüfung: schriftlicher Test und praktische Fahrprüfung.
- Betriebliche Einweisung auf die konkrete Anlage.
Kosten
Bedienerqualifikation Kran: 240 € netto pro Person inhouse. Wer regelmäßig schult, spart mit der Ausbilder-Qualifizierung Krane (1.349 €).
Nicht vergessen: der Anschläger
Das Anschlagen von Lasten ist eine eigene Qualifikation. Die meisten Kranunfälle passieren nicht am Steuerpult, sondern beim falschen Anschlagen – Neigungswinkel, Kantenschutz, Tragfähigkeitsverlust bei Schnürgang.
Bedienerqualifizierung direkt bei dir im Betrieb
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie lange ist ein Kranschein gültig?
Die Ausbildung selbst verfällt nicht. Erforderlich sind jährliche Unterweisung und eine gültige, schriftliche Beauftragung.
Brauche ich für einen Funkfernsteuerungs-Kran einen Schein?
Ja – auch funkferngesteuerte Krane erfordern Ausbildung, Einweisung und Beauftragung.
Gilt der Kranschein auch für Anschlagmittel?
Nein, das Anschlagen von Lasten und die Prüfung von Anschlagmitteln sind eigenständige Qualifikationen.
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