Für das Bedienen von Hubarbeitsbühnen gilt in Deutschland die DGUV Vorschrift 1 in Verbindung mit dem DGUV Grundsatz 308-008. Beide gängigen Nachweise – der DGUV-konforme Bedienerausweis und die IPAF PAL Card – erfüllen die Anforderung, wenn Theorie, Praxis und Prüfung dokumentiert sind.
Der DGUV-Weg (308-008)
- Rechtsgrundlage direkt im deutschen Arbeitsschutzsystem verankert
- Kategorien nach Bauart: vertikal (Scherenbühne), Ausleger (Teleskop/Gelenk), LKW-Bühne
- Schulung an euren eigenen Geräten möglich – inklusive betrieblicher Einweisung
- Preis bei uns: 240 € pro Person inhouse
Der IPAF-Weg (PAL Card)
- International anerkannt – sinnvoll bei Baustellen im Ausland oder bei Auftraggebern, die die PAL Card fordern
- Kategorien 1a/1b/3a/3b, Karte 5 Jahre gültig
- Nur über akkreditierte IPAF-Trainingszentren
Wann was?
Für Betriebe, die im Inland auf eigenem Gelände arbeiten, ist der DGUV-Weg praxisnäher und günstiger – vor allem, weil an den tatsächlich eingesetzten Maschinen geschult wird. Wer als Nachunternehmer auf Großbaustellen oder international arbeitet, sollte die Anforderung im Vertrag prüfen: dort wird die PAL Card oft explizit verlangt.
Wichtig in beiden Fällen
Ohne schriftliche Beauftragung, jährliche Unterweisung, PSA gegen Absturz und einen Rettungsplan für den Notfall ist auch der beste Ausweis wertlos.
Bedienerqualifizierung direkt bei dir im Betrieb
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Häufige Fragen (FAQ)
Ist die IPAF-Karte in Deutschland anerkannt?
Ja, sie gilt als geeigneter Qualifikationsnachweis. Die betriebliche Einweisung auf das konkrete Gerät ersetzt sie aber nicht.
Muss die Qualifikation aufgefrischt werden?
Die PAL Card läuft nach 5 Jahren ab. Beim DGUV-Weg gibt es keine feste Frist, jährliche Unterweisung ist aber Pflicht.
Brauche ich für jede Bühnenart einen eigenen Nachweis?
Ja, es wird nach Bauart unterschieden – Scherenbühne und Teleskopbühne sind nicht dasselbe.
Interesse an einer Schulung?
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