Was ist die DGUV Vorschrift 68?
Die DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D27) regelt den sicheren Betrieb von Flurförderzeugen in Deutschland. Sie definiert Pflichten für Arbeitgeber, Anforderungen an Staplerfahrer und technische Voraussetzungen für den Betrieb von Gabelstaplern.
Jedes Unternehmen, das Flurförderzeuge einsetzt, muss diese Vorschrift einhalten – Verstöße können hohe Bußgelder und im Schadensfall strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die wichtigsten Pflichten nach DGUV Vorschrift 68
Pflichten des Arbeitgebers
- Schriftliche Beauftragung – Staplerfahrer dürfen nur mit schriftlicher Beauftragung des Arbeitgebers fahren
- Regelmäßige Prüfung – Flurförderzeuge müssen mindestens jährlich geprüft werden (UVV-Prüfung)
- Unterweisung – Mindestens jährliche Unterweisung aller Staplerfahrer
- Gefährdungsbeurteilung – Dokumentierte Analyse der Risiken beim Staplereinsatz
Anforderungen an Staplerfahrer
- Mindestalter 18 Jahre
- Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001
- Körperliche und geistige Eignung
- Zuverlässigkeit im Umgang mit Flurförderzeugen
Änderungen 2026
Im Jahr 2026 wurden einige Präzisierungen vorgenommen, die Unternehmen kennen sollten:
- Verschärfte Dokumentationspflichten – Die Gefährdungsbeurteilung muss detaillierter ausfallen
- Digitale Nachweise – Elektronische Fahrausweise werden zunehmend akzeptiert
- Assistenzsysteme – Empfehlungen zum Einsatz von Personenerkennungssystemen
- Nachschulungsintervalle – Klarstellung der empfohlenen 3-Jahres-Frist
Was bedeutet das für dein Unternehmen?
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