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Wissen29. August 2026 9 Min.

DGUV-Glossar: Die wichtigsten Begriffe für Arbeitsschutz und Flurförderzeuge von A–Z

DGUV-Glossar: Die wichtigsten Begriffe für Arbeitsschutz und Flurförderzeuge von A–Z

Wer sich mit Arbeitsschutz beschäftigt, stolpert ständig über Begriffe, die ähnlich klingen und trotzdem Verschiedenes bedeuten: Regel, Grundsatz, Vorschrift, Information. Dieses Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe kurz und so, dass du sie direkt zitieren kannst.

Begriffe von A bis Z

ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)

Das Arbeitsschutzgesetz ist die zentrale gesetzliche Grundlage für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Deutschland. Es verpflichtet Arbeitgeber unter anderem zur Gefährdungsbeurteilung (§ 5) und zur Unterweisung der Beschäftigten bei Tätigkeitsaufnahme und danach regelmäßig (§ 12). Es gilt für praktisch alle Betriebe – unabhängig von Größe und Branche.

Ausbilder (DGUV-konform)

Ein Ausbilder für Flurförderzeuge, Krane oder Hubarbeitsbühnen ist eine Person, die fachlich, pädagogisch und persönlich geeignet ist, Bediener nach den einschlägigen DGUV-Grundsätzen auszubilden und zu prüfen. Die Qualifikation wird in einem Ausbilderlehrgang erworben und muss regelmäßig aktuell gehalten werden. Betriebe können Ausbilder intern aufbauen oder extern beauftragen.

Beauftragung (schriftliche)

Die schriftliche Beauftragung ist die formale Erlaubnis des Unternehmers an eine bestimmte Person, ein bestimmtes Arbeitsmittel selbstständig zu bedienen. Für Flurförderzeuge fordert sie § 7 DGUV Vorschrift 68. Ohne Beauftragung darf trotz gültiger Ausbildung nicht gefahren werden – sie ist betriebs- und gerätebezogen.

Befähigte Person

Eine befähigte Person ist laut § 2 Abs. 6 BetrSichV jemand, der durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Sie führt zum Beispiel die wiederkehrende UVV-Prüfung an Staplern, Regalen oder Toren durch. Der Begriff hat den früheren "Sachkundigen" rechtlich abgelöst.

Betriebsanweisung

Die Betriebsanweisung ist eine schriftliche, arbeitsplatzbezogene Anweisung des Unternehmers zum sicheren Umgang mit einem Arbeitsmittel oder Stoff. Sie beschreibt Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhalten im Störfall in verständlicher Sprache. Sie ist Grundlage jeder Unterweisung und muss aktuell gehalten werden.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die BetrSichV regelt die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber. Sie schreibt unter anderem Gefährdungsbeurteilung, Prüfungen durch befähigte Personen und besondere Beauftragungen für bestimmte Arbeitsmittel vor (§ 12 Abs. 3). Konkretisiert wird sie durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).

DGUV Grundsatz

Ein DGUV Grundsatz beschreibt Inhalte, Umfang und Ablauf von Ausbildungen, Prüfungen oder arbeitsmedizinischen Vorsorgen. Bekanntestes Beispiel ist der DGUV Grundsatz 308-001 für die Ausbildung und Beauftragung von Flurförderzeugführern. Grundsätze sind keine Rechtsnormen, gelten in der Praxis aber als Maßstab für "richtig ausgebildet".

DGUV Information

DGUV Informationen sind Hilfestellungen und Praxisempfehlungen der Unfallversicherungsträger, etwa Checklisten oder Erläuterungen zu speziellen Einsatzfällen. Sie sind nicht verbindlich, unterstützen aber bei der Umsetzung von Vorschriften und Regeln. Wer ihnen folgt, ist im Zweifel gut aufgestellt.

DGUV Regel

Eine DGUV Regel fasst Inhalte staatlicher Vorschriften und Unfallverhütungsvorschriften zusammen und erläutert, wie Schutzziele praktisch erreicht werden. Regeln haben Empfehlungscharakter, entfalten aber Vermutungswirkung: Wer sie einhält, erfüllt in der Regel die zugrunde liegenden Anforderungen.

DGUV Vorschrift

DGUV Vorschriften sind verbindliche Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Für Mitgliedsbetriebe und Versicherte sind sie rechtsverbindlich, Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Für Flurförderzeuge gilt insbesondere DGUV Vorschrift 68, für Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 1.

Fahrausweis

Der Fahrausweis (umgangssprachlich "Staplerschein") ist der Nachweis darüber, dass eine Person die Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 mit theoretischer und praktischer Prüfung bestanden hat. Er ist personengebunden, bundesweit gültig und hat kein Verfallsdatum. Er ersetzt weder die schriftliche Beauftragung noch die betriebliche Einweisung.

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ist die systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz mit Ableitung von Schutzmaßnahmen. Sie ist zu dokumentieren und bei Änderungen von Verfahren, Geräten oder nach Unfällen zu aktualisieren. Sie ist die Grundlage für Betriebsanweisung, Unterweisung und Prüffristen.

Sachkundiger

"Sachkundiger" ist der historische Begriff für die prüfberechtigte Person und wurde rechtlich durch die "befähigte Person" nach BetrSichV abgelöst. In vielen Betrieben und Angeboten wird er umgangssprachlich noch verwendet. Inhaltlich sind heute die Anforderungen der BetrSichV und der TRBS 1203 maßgeblich.

Sachverständiger

Ein Sachverständiger verfügt über eine deutlich weitergehende Qualifikation als eine befähigte Person und beurteilt Arbeitsmittel häufig im Auftrag Dritter, etwa nach schweren Schäden oder Unfällen. Bestellte oder anerkannte Sachverständige unterliegen besonderen Anforderungen. Für die normale wiederkehrende UVV-Prüfung genügt in der Regel die befähigte Person.

Standsicherheitsdreieck

Das Standsicherheitsdreieck beschreibt beim Gegengewichtsstapler die Auflagefläche zwischen den beiden Vorderrädern und dem Drehpunkt der Hinterachse. Verlässt der gemeinsame Schwerpunkt von Stapler und Last dieses Dreieck, kippt das Fahrzeug – seitlich oder nach vorn. Kurvenfahrt, hohe Last und angehobener Hubmast verschieben den Schwerpunkt besonders stark.

TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit)

Die TRBS konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung und beschreiben den Stand der Technik für Auswahl, Betrieb und Prüfung von Arbeitsmitteln. Relevant sind unter anderem TRBS 1111 (Gefährdungsbeurteilung), TRBS 1203 (befähigte Personen) und TRBS 1116 (besondere Beauftragung). Wer sie anwendet, erfüllt vermutungsweise die Anforderungen der BetrSichV.

Unterweisung

Die Unterweisung ist die verständliche Information der Beschäftigten über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen an ihrem konkreten Arbeitsplatz. Sie ist nach § 12 ArbSchG bei Tätigkeitsaufnahme und danach nach DGUV Vorschrift 1 § 4 mindestens jährlich durchzuführen und zu dokumentieren. Anlassbezogen – etwa nach Unfällen oder bei neuen Geräten – ist sie zusätzlich fällig.

UVV (Unfallverhütungsvorschrift)

Unfallverhütungsvorschriften sind autonome Rechtsvorschriften der Unfallversicherungsträger, die als DGUV Vorschriften veröffentlicht werden. Sie sind für Mitgliedsbetriebe und Versicherte verbindlich. Beispiele sind DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) und DGUV Vorschrift 68 (Flurförderzeuge).

UVV-Prüfung

Die UVV-Prüfung ist die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln durch eine befähigte Person, bei Flurförderzeugen in der Regel mindestens einmal jährlich. Geprüft werden Sicherheitseinrichtungen, Trag- und Hubeinrichtungen, Bremsen, Hydraulik und Kennzeichnung. Ergebnis und Mängel sind zu dokumentieren, die Prüfung wird üblicherweise mit einer Prüfplakette sichtbar gemacht.

Traglastdiagramm

Das Traglastdiagramm am Fahrzeug gibt an, welche Last bei welchem Lastschwerpunktabstand und welcher Hubhöhe noch sicher aufgenommen werden darf. Es gilt immer für die konkrete Kombination aus Fahrzeug und Anbaugerät. Wird der zulässige Wert überschritten, ist die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet.

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Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen DGUV Vorschrift und DGUV Regel?

Die Vorschrift ist verbindliches Recht für Mitgliedsbetriebe, die Regel erläutert, wie die Schutzziele praktisch erreicht werden, und hat Empfehlungscharakter mit Vermutungswirkung.

Ist ein Sachkundiger dasselbe wie eine befähigte Person?

Inhaltlich weitgehend ja, rechtlich wurde der Sachkundige durch die befähigte Person nach BetrSichV abgelöst. Maßgeblich sind heute BetrSichV und TRBS 1203.

Sind DGUV Grundsätze rechtlich verbindlich?

Nicht unmittelbar. Sie gelten aber als anerkannter Maßstab und werden im Schadensfall herangezogen, um zu beurteilen, ob ordnungsgemäß ausgebildet wurde.

Wo finde ich die aktuellen Fassungen?

Alle Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze veröffentlicht die DGUV in ihrem Publikationsportal. Wir prüfen für unsere Kunden regelmäßig auf Änderungen.

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