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UVV-Prüfer9. August 2026 6 Min.

Die 10 häufigsten Mängel bei UVV-Prüfungen

Die 10 häufigsten Mängel bei UVV-Prüfungen

Diese zehn Punkte machen in der Praxis den Großteil aller Beanstandungen bei der jährlichen Prüfung von Flurförderzeugen aus.

  1. Abgenutzte Gabelzinken. Ist der Zinkenrücken um mehr als 10 % der Ursprungsdicke abgetragen, ist die Zinke auszutauschen – Reparatur durch Schweißen ist unzulässig. Ebenso kritisch: Risse am Zinkenwinkel und fehlende Zinkensicherung.
  2. Bremsen. Zu langer Bremsweg, ungleichmäßige Bremswirkung, Feststellbremse hält am Gefälle nicht.
  3. Rückhaltesystem defekt. Gurt schneidet nicht ein, Aufroller klemmt, Bügeltür beschädigt.
  4. Hydraulik-Leckagen. Ölspuren an Hubzylindern und Schläuchen, poröse Leitungen, absinkender Mast unter Last (Senkkontrolle).
  5. Reifen. Profil unter Grenzwert, Ausbrüche, Superelastikreifen bis auf die 60J-Markierung abgefahren.
  6. Beleuchtung und Warneinrichtungen. Hupe ohne Funktion, Rückfahrwarner defekt, Blaupunkt/Rundumleuchte ausgefallen.
  7. Fehlende oder unleserliche Kennzeichnung. Traglastdiagramm fehlt, besonders nach Anbau eines Anbaugeräts.
  8. Batterie und Ladeanlage. Beschädigte Kabel, fehlende Batterieabdeckung, korrodierte Pole, fehlende Batteriesicherung.
  9. Lastschutzgitter / Fahrerschutzdach. Verformt, angerissen oder eigenmächtig entfernt.
  10. Fehlende Dokumentation. Letzter Prüfbericht nicht auffindbar, Prüfplakette abgelaufen, Mängel aus der Vorprüfung nie behoben.

Was tun bei Mängeln?

Sicherheitsrelevante Mängel führen zur sofortigen Stilllegung: Schlüssel abziehen, Gerät kennzeichnen, gegen Benutzung sichern. Nicht sicherheitsrelevante Mängel werden mit Frist dokumentiert und nachverfolgt – und genau diese Nachverfolgung fehlt in Betrieben am häufigsten.

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Häufige Fragen (FAQ)

Darf ein Stapler mit Mangel weiterfahren?

Nur, wenn der Mangel nachweislich nicht sicherheitsrelevant ist und dies im Prüfbericht bewertet wurde.

Wie lange gilt die Prüfplakette?

Sie zeigt den Monat der nächsten fälligen Prüfung – in der Regel 12 Monate nach der letzten Prüfung.

Wer beseitigt die Mängel?

Der Betreiber. Der Prüfer stellt fest und bewertet, er repariert nicht zwingend – beides sollte man sauber trennen.

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