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UVV & Prüfung9. August 2026 6 Min.

Unterweisung und UVV-Prüfung: zwei Pflichten, ein System

Unterweisung und UVV-Prüfung: zwei Pflichten, ein System

Viele Betriebe erledigen eine der beiden Pflichten sauber – und die andere gar nicht. Dabei greifen sie ineinander.

Der Unterschied

UnterweisungUVV-Prüfung
GegenstandPersonenArbeitsmittel
GrundlageArbSchG §12, DGUV V1 §4BetrSichV, DGUV V70/68/52
Fristmindestens jährlichmindestens jährlich
DurchführungUnternehmer / Beauftragterbefähigte Person
NachweisUnterweisungsnachweisPrüfprotokoll und Plakette

So verbindest du beides

  1. Alle Arbeitsmittel und Personen in einer Liste erfassen.
  2. Fristen zentral führen – im LogiPro-Club mit automatischer Erinnerung.
  3. Online-Unterweisung jährlich automatisch zuweisen.
  4. UVV-Prüfungen entweder intern durch eine befähigte Person oder über unseren Prüfservice.

Fristen nie wieder verpassen

Im LogiPro-Club siehst du auf einen Blick, welche Unterweisungen und UVV-Prüfungen fällig werden – inklusive Erinnerungen, Teilnehmerverwaltung und Zertifikaten.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann eine Person beides übernehmen?

Ja – ein ausgebildeter Ausbilder mit Qualifikation zur befähigten Person deckt Unterweisung und Prüfung ab.

Was prüft die Berufsgenossenschaft zuerst?

In der Praxis Unterweisungsnachweise, Prüfprotokolle und die Gefährdungsbeurteilung.

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Wir kommen direkt zu dir – bundesweit und DGUV-konform.

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