"Das ist doch nur die Ameise" – dieser Satz steht am Anfang vieler Quetschverletzungen. Mitgängerflurförderzeuge wirken harmlos, wiegen aber schnell mehrere hundert Kilo und bewegen Lasten bis zu zwei Tonnen. Was rechtlich gefordert ist und wie eine gute Unterweisung aussieht, klären wir hier.
Was sind Mitgängerflurförderzeuge?
Gemeint sind Flurförderzeuge, die vom mitgehenden Bediener über eine Deichsel geführt werden: handbetriebene Hubwagen, Elektro-Niederhubwagen ("Ameise"), Mitgänger-Hochhubwagen und Deichselstapler ohne Fahrerstandplattform. Sobald ein Mitfahrplatz oder Fahrerstand vorhanden ist, gelten die Regeln für Fahrerplatz-Flurförderzeuge.
Die Rechtsgrundlage
- § 7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 68: Mit dem selbstständigen Bedienen von Mitgänger-Flurförderzeugen dürfen nur Personen beauftragt werden, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind. Eine Ausbildung mit Prüfung nach DGUV Grundsatz 308-001 ist hier nicht gefordert.
- § 12 Abs. 3 BetrSichV / TRBS 1116: Für bestimmte Arbeitsmittel ist eine besondere Beauftragung nötig; mitgängergeführte Flurförderzeuge werden dort als Beispiel geführt.
- § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 § 4: Unterweisung bei Tätigkeitsaufnahme und danach mindestens jährlich – auch für die Ameise.
Unterschied zum "richtigen" Staplerschein
| Mitgängerflurförderzeug | Stapler mit Fahrerplatz | |
|---|---|---|
| Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 | nicht erforderlich | erforderlich |
| Theorie- und Praxisprüfung | nicht vorgeschrieben | vorgeschrieben |
| Unterweisung in der Handhabung | Pflicht | Pflicht (zusätzlich) |
| Schriftliche Beauftragung | Pflicht | Pflicht |
| Mindestalter | i. d. R. 18 (Ausnahme Ausbildung ab 16 unter Aufsicht) | i. d. R. 18 (Ausnahme Ausbildung ab 16 unter Aufsicht) |
| Dokumentation | Pflicht | Pflicht |
Das gehört in die Unterweisung
- Bremsverhalten: Bremsweg bei Last, Gefällestrecken, Notaus/Bauchtaster an der Deichsel.
- Deichselbedienung: Fahrschalter, Schleichfahrt, Deichselstellungen und die Bremsbereiche oben/unten.
- Quetsch- und Fußgefahren: Abstand zu Wänden und Regalstützen, kein Fuß unter die Gabel, Sicherheitsschuhe (S3).
- Rangieren in engen Gängen: Zug statt Schub bei Gefälle, Sichtverhältnisse, Kreuzungen und Türen.
- Last richtig aufnehmen: Palettenqualität, Lastverteilung, Traglast des Geräts, kein Übersteuern der Last.
- Abstellen: Gabel abgesenkt, Schlüssel abgezogen, keine Fluchtwege blockieren.
- Tägliche Sichtkontrolle: Räder, Bremse, Hydraulik/Leckagen, Deichsel, Notaus – und Mängel melden.
Warum du trotzdem dokumentieren musst
Kein Staplerschein bedeutet nicht "keine Nachweise". Kommt es zum Unfall, fragt die Berufsgenossenschaft nach Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisungsnachweis und schriftlicher Beauftragung. Fehlt eines davon, steht schnell der Vorwurf des Organisationsverschuldens im Raum – mit Konsequenzen für Regress und Versicherungsschutz. Die Unterweisung sollte deshalb mit Datum, Inhalten, Unterweisendem und Unterschrift dokumentiert und jährlich wiederholt werden.
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Häufige Fragen (FAQ)
Braucht man für die Ameise einen Staplerschein?
Nein. Für mitgängergeführte Flurförderzeuge fordert § 7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 68 Eignung, Unterweisung in der Handhabung und Beauftragung – keine Ausbildung mit Prüfung nach DGUV Grundsatz 308-001.
Muss die Unterweisung jährlich wiederholt werden?
Ja. § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 § 4 fordern eine Unterweisung bei Tätigkeitsaufnahme und danach mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen.
Was gilt bei Geräten mit Fahrerstandplattform?
Sobald der Bediener mitfährt, ist es kein Mitgängerflurförderzeug mehr. Dann gilt die Ausbildungspflicht nach DGUV Grundsatz 308-001.
Wie lange dauert eine solche Unterweisung?
In der Praxis rechnen wir mit ein bis zwei Stunden inklusive praktischer Handhabung am Gerät – abhängig von Vorkenntnissen und Gerätevielfalt.
Reicht eine mündliche Unterweisung?
Inhaltlich kann sie mündlich erfolgen, der Nachweis muss aber schriftlich dokumentiert sein. Ohne Dokumentation gilt sie im Zweifel als nicht erfolgt.
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