§12 ArbSchG verlangt eine Unterweisung, die verständlich ist. Bei Beschäftigten mit geringen Deutschkenntnissen heißt das: in der jeweiligen Muttersprache.
Warum Übersetzung Pflicht sein kann
Kommt es zum Unfall und der Beschäftigte konnte die Unterweisung sprachlich nicht erfassen, gilt die Unterweisung als nicht wirksam durchgeführt. Die Verantwortung bleibt beim Unternehmer.
Unsere Lösung
- Alle Inhalte in Deutsch, Türkisch, Polnisch, Russisch, Ukrainisch und Spanisch
- Natürliche Sprachausgabe zu jeder Folie – hilft auch bei Lese-Schwäche
- Wissensprüfung in derselben Sprache
- Nachweis-PDF zweisprachig (Deutsch + Landessprache)
Besonders relevant für Personaldienstleister
Wer Zeitarbeitnehmer einsetzt, muss vor jedem Einsatz unterweisen. Mehrsprachige Online-Module sparen dabei den größten Teil des Aufwands. Mehr dazu auf unserer Seite für Personaldienstleister.
Jährliche Unterweisung ganz einfach online abschließen
Mit der Online-Unterweisung der Logipro-Akademie erledigen deine Mitarbeitenden die jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 §4 bequem am Rechner, Tablet oder Smartphone – jederzeit, in mehreren Sprachen (Deutsch, Türkisch, Polnisch, Russisch, Ukrainisch, Spanisch), mit Wissensprüfung und automatisch erzeugtem Nachweis als PDF. Kein Papierkram, keine Terminfindung, revisionssicher dokumentiert.
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Häufige Fragen (FAQ)
Reicht ein Dolmetscher-Kollege?
Nur als Notlösung. Ohne fachliche Qualifikation ist die korrekte Vermittlung nicht gesichert und schwer dokumentierbar.
Sind Piktogramme ausreichend?
Sie unterstützen, ersetzen aber keine vollständige Unterweisung mit Verständniskontrolle.
Interesse an einer Schulung?
Wir kommen direkt zu dir – bundesweit und DGUV-konform.
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