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Unterweisung9. August 2026 5 Min.

Leitern und Tritte: die unterschätzte Pflichtunterweisung

Leitern und Tritte: die unterschätzte Pflichtunterweisung

Leitern gelten als Arbeitsmittel: Sie unterliegen der BetrSichV, müssen regelmäßig geprüft werden und die Nutzer sind zu unterweisen.

Pflichtinhalte

  • Leiter nur als Verkehrsweg oder für kurzzeitige Arbeiten (Faustregel: bis 2 Stunden)
  • Anstellwinkel 65–75°, Überstand 1 m bei Anlegeleitern
  • Standsicherheit, Untergrund, Sicherung gegen Wegrutschen
  • Keine Arbeiten von den obersten Sprossen
  • Prüfung vor jeder Benutzung durch den Nutzer

Jährliche Prüfung

Zusätzlich prüft eine befähigte Person alle Leitern wiederkehrend – dokumentiert mit Prüfplakette und Leiterkataster. Wir bilden dazu aus und prüfen auf Wunsch selbst.

Jährliche Unterweisung ganz einfach online abschließen

Mit der Online-Unterweisung der Logipro-Akademie erledigen deine Mitarbeitenden die jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 §4 bequem am Rechner, Tablet oder Smartphone – jederzeit, in mehreren Sprachen (Deutsch, Türkisch, Polnisch, Russisch, Ukrainisch, Spanisch), mit Wissensprüfung und automatisch erzeugtem Nachweis als PDF. Kein Papierkram, keine Terminfindung, revisionssicher dokumentiert.

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie oft müssen Leitern geprüft werden?

Die Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung; in der Praxis bewährt sich eine jährliche Prüfung.

Braucht jede Leiter eine Plakette?

Vorgeschrieben ist die Dokumentation. Plaketten sind die praktikabelste Umsetzung.

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