Nach DGUV Vorschrift 52 §29 dürfen Krane nur von unterwiesenen, schriftlich beauftragten Personen geführt werden. Die Wiederholung erfolgt – wie überall – mindestens jährlich.
Inhalte der Kranunterweisung
- Aufbau, Bedienelemente und Sicherheitseinrichtungen des Krans
- Tragfähigkeitstabellen und Lastmomentbegrenzung
- Anschlagmittel: Ablegereife, Anschlagarten, Neigungswinkel
- Handzeichen und Kommunikation mit dem Anschläger
- Verbot des Schrägzugs, Pendeln, Lastführung
- Verhalten bei Wind, Störung und Notabsenkung
Anschläger nicht vergessen
Auch Anschläger müssen jährlich unterwiesen werden – sie entscheiden über die Sicherheit der Last. Unsere Online-Unterweisung enthält ein eigenes Modul zu Anschlagmitteln inklusive Ablegekriterien.
Nachweis und Beauftragung
Die schriftliche Beauftragung ist getrennt von der Unterweisung zu dokumentieren. Beides gehört in die Personalakte – im E-Learning wird der Unterweisungsnachweis automatisch erzeugt und archiviert.
Jährliche Unterweisung ganz einfach online abschließen
Mit der Online-Unterweisung der Logipro-Akademie erledigen deine Mitarbeitenden die jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 §4 bequem am Rechner, Tablet oder Smartphone – jederzeit, in mehreren Sprachen (Deutsch, Türkisch, Polnisch, Russisch, Ukrainisch, Spanisch), mit Wissensprüfung und automatisch erzeugtem Nachweis als PDF. Kein Papierkram, keine Terminfindung, revisionssicher dokumentiert.
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Häufige Fragen (FAQ)
Gilt die Unterweisungspflicht auch für Funkkrane in der Halle?
Ja. Auch flurgesteuerte Brückenkrane fallen unter die DGUV Vorschrift 52.
Wie oft muss der Kran selbst geprüft werden?
Mindestens jährlich durch eine befähigte Person; wiederkehrende Prüfungen und Sachverständigenprüfungen richten sich nach Bauart und Einsatz.
Interesse an einer Schulung?
Wir kommen direkt zu dir – bundesweit und DGUV-konform.
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