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Unterweisung9. August 2026 6 Min.

Hubarbeitsbühnen-Unterweisung online – jährlich Pflicht

Hubarbeitsbühnen-Unterweisung online – jährlich Pflicht

Bediener von Hubarbeitsbühnen brauchen eine Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-008 – und danach jedes Jahr eine Unterweisung, ergänzt um die gerätespezifische Einweisung nach EN 280.

Diese Themen gehören hinein

  • Bühnentypen und Einsatzgrenzen (Windlast, Bodenpressung, Neigung)
  • Standsicherheit, Abstützung, Untergrundtragfähigkeit
  • PSA gegen Absturz: Auffanggurt, kurzes Verbindungsmittel, Anschlagpunkt im Korb
  • Rettungskonzept und Notablass – vor Arbeitsbeginn festlegen
  • Elektrische Gefährdung: Sicherheitsabstände zu Freileitungen
  • Tägliche Einsatzprüfung und Mängelmeldung

Rettung aus dem Korb: der meist vergessene Punkt

Ein Rettungskonzept ist Pflicht. Ohne festgelegte Rettungskette droht bei einem Absturz in den Gurt das Hängetrauma – Zeitfenster: wenige Minuten. Das lässt sich online sehr gut schulen, muss aber praktisch geübt werden.

Praxis-Nachweis inhouse – bundesweit

Was online nicht geht, machen wir bei dir vor Ort: praktische Unterweisung und Qualifizierung an euren eigenen Geräten – 240 € pro Person, DGUV-konform inkl. Ausweis und Dokumentation. Jetzt unverbindliches Angebot anfordern.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss im Korb immer PSAgA getragen werden?

Bei Teleskop- und Gelenkteleskopbühnen ja. Bei Scherenbühnen ergibt sich die Pflicht aus der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanleitung.

Reicht die Online-Unterweisung allein?

Für die theoretischen Inhalte ja; die gerätespezifische Einweisung und Rettungsübung erfolgen vor Ort.

Interesse an einer Schulung?

Wir kommen direkt zu dir – bundesweit und DGUV-konform.

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