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Standort Olpe3. September 2026 4 Min.

Staplerschein Olpe: Ab 16 in der Ausbildung – ab 18 für alle

Staplerschein Olpe: Ab 16 in der Ausbildung – ab 18 für alle

Mindestalter: 18 Jahre – mit Ausnahme in der Ausbildung

Grundsätzlich gilt: Wer einen Staplerschein machen möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Diese Vorgabe ergibt sich aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme: In einer Berufsausbildung ist die Qualifizierung bereits ab 16 Jahren möglich – allerdings nur unter Aufsicht.

Die Ausnahme: ab 16 in der Berufsausbildung

Auszubildende, die im Rahmen ihrer Berufsausbildung Flurförderzeuge bedienen müssen, dürfen die Qualifizierung ab 16 Jahren absolvieren. Voraussetzungen:

  • Die Ausbildung erfordert das Führen eines Flurförderzeugs (z. B. Logistik, Lager)
  • Die Qualifizierung erfolgt durch eine geeignete, beauftragte Person
  • Der Auszubildende darf das Fahrzeug nur unter Aufsicht bedienen
  • Die schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer liegt vor

Diese Ausnahme gilt nicht für Jugendliche außerhalb einer Berufsausbildung – ein 16-Jähriger ohne Ausbildungsverhältnis darf keinen Staplerschein erwerben.

Was bedeutet „unter Aufsicht"?

„Unter Aufsicht" heißt: Eine geeignete, fachkundige Person muss anwesend sein und eingreifen können. Der Jugendliche darf das Flurförderzeug also nicht alleine und eigenverantwortlich betreiben. Die eigenverantwortliche Bedienung ist erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres freigegeben.

Weitere Voraussetzungen für den Staplerschein

  • Körperliche Eignung (Sehkraft, Beweglichkeit, Reaktionsfähigkeit)
  • Zuverlässigkeit (keine recurring Alkohol- oder Drogenprobleme im Straßenverkehr)
  • Schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer

Am Standort Olpe: ab 16 mit Ausbildungsvertrag

Am Standort Olpe können auch Auszubildende ab 16 Jahren den Staplerschein machen. Wichtig: Der Ausbildungsbetrieb muss die Voraussetzungen (Ausbildungsvertrag, Erforderlichkeit für die Ausbildung) nachweisen. Die Prüfung und der Fahrausweis entsprechen dem DGUV Grundsatz 308-001.

Jugendarbeitsschutz beachten

Betriebe, die Jugendliche ab 16 an Flurförderzeugen einsetzen, müssen das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) beachten. Dazu gehören Begrenzung der Arbeitszeit, Verbot gefährlicher Tätigkeiten außerhalb der Ausbildung und ärztliche Untersuchungen (J1, J2). Die Beauftragung muss schriftlich erfolgen.

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Die nächsten Termine in Olpe (57462) sind am 19. September 2026 und 10. Oktober 2026 – jeweils mit Start um 09:30 Uhr. Sichere dir oder deinem Team jetzt einen der maximal 20 Plätze pro Termin:

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